Fahrtkostenerstattung bei Bewerbungsgesprächen
Hallo,
die Fragen wurde sicherlich schon des öfteren gestellt, aber ich habe die Antwort im Forum nicht gefunden.
Ich bin zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen und mir wurde folgendes per email zugesichert: Die Ihnen entstehenden Fahrtkosten erstatten wir Ihnen in Höhe eines Bahntickets 2. Klasse.
Heisst das jetz für mich das ich NUR mit der Bahn anreisen kann oder kann ich auch mit meinem PKW anreisen, was ich ursprüngl. vorhatte? Wenn ich mit dem PKW anreisen kann, benötigt die Firma dann Tankquittungen, oder eine Info was die Bahn gekostet hätte? Möchte da ungern was falsch machen.
viele Grüße
1 Antwort
Die Ihnen entstehenden Fahrtkosten erstatten wir Ihnen in Höhe eines Bahntickets 2. Klasse Das bedeutet, das Du Dir eine Bescheinigung vom Servivecenter der Bahn, aus dem Reisebüro, oder wo auch immer Bahntickets verkauft werden, über Höhe des Tickets austellen lassen musst, das für Dich in Frage käme. Du kannst mit Deinem Wagen anreisen, aber egal wieviel km Du fährst - es werden Die Kosten des Bahntickets erstattet.
das stimmt schon, aber es macht meiner Meinung nach einen besserern Eindruck, die Kostenbescheinigung selbst vorzulegen. Knusperknusper kann sich ja ebenfalls im Internet schlau machen und sich eine dementsprechende Bescheinigung ausdrucken.
Ein gutes Unternehmen holt sich die Bahnfahrtkosten aus dem Internet und zahlt entsprechend. Man mutet einem Bewerber einen solchen Aufwand eigentlich nicht zu.