Fahrtkosten vorher mitteilen?
Hallo,
habe mich zwar schon im Internet etwas schlau gemacht, aber gilt das quasi zwingend immer, dass nach §312 a BGB die Fahrtkosten vorher mitgeteilt werden müssen?
Hatte einen Handwerker am Telefon gebeten, bei mir etwas zu prüfen. Dieser befindet sich wirklich schräg gegenüber auf der Straße.
In der Rechnung habe ich nun 12 € Pauschale als Fahrtkosten abgerechnet bekommen. Dafür, dass er 100-150m gelaufen ist?
Einen Stundenzettel hat er mir auch nicht ausgehändigt, da er auch bereits in 5 Minuten fertig war. Über die "Anfahrtskosten" hat er mir auch nichts gesagt.
2 Antworten
"In der Rechnung habe ich nun 12 € Pauschale als Fahrtkosten abgerechnet bekommen."
Und deshalb jetzt einen Affen machen, ernsthaft?
Und warum muss man dir als Kunden immer was sagen, fragen kann man nicht vorher??
Und ja, natürlich darf er Fahrkosten berechnen, egal ob er zu Fuß oder mit einem Fahrzeug kommt!
Na dann mache dich mal schön weiter zum Affen!
Berufe dich auf den Paragraphen und verklage den Handwerker!
Ups, na hoffentlich hast Du mit der Beauftragung nicht den AGB zugestimmt, worin die Fahrkostenpauschalen geregelt sind! 😁😜😎
Erst einmal meinen Text durchlesen, der Handwerker wurde telefonisch beauftragt oder hattest du es schon mal, dass dir am Telefon die AGB vorgelesen wurden? ;).
Wie dem auch sei habe ich den Elektriker angerufen, geschildert dass ich es viel zu hoch finde, er mir eine falsche Diagnose ausgestellt hat und ich über die Fahrtkosten nicht informiert wurde.
Hat sich entschuldigt und mir Recht gegeben, dass er mich hätte informieren müssen. Neue Rechnung ohne Fahrtkosten ausgestellt bekommen.
Lauf du weiter naiv in der Weltgeschichte rum :*
Ich kann die Frage nicht beantworten. Aber natürlich habe ich auch schon viele Anfahrtspauschalen auf Handwerkerrechnungen bezahlt.
Nun aber der Hinweis: Eine Pauschale ist regelmässig unabhängig von den real anfallenden Kosten. Also werden für 100m 12,-€ berechnet und auch für 7 km. Mal setzt der Handwerker zu, mal gewinnt er. Er kann nicht bei 100m verzichten, ohne bei 7 km zu erhöhen.
Ich bekomme übrigens für meine Arbeit Pauschalen. Mal arbeite ich weniger, als ich bezahlt bekomme, ein anderes Mal arbeite ich mehr. Der Schnitt muss stimmen.
Der Schnitt von diesem Handwerksbetrieb liegt aber im Umkreis von 5km. Die arbeiten nämlich ausschließlich für die drei Baugenossenschaften in unserer mittelgroßen Stadt.
Deswegen wurden die mir von unserer Hausverwaltung empfohlen mit: "Die können sehr schnell kommen, da sie fast ausschließlich für uns arbeiten."
100m - 7km = 12€. Aber lass mich raten, wenn es mal 30 km sind wird die Pauschale angepasst ;)
Ich soll mich nicht zum Affen machen, aber der Handwerker, der über die Straße läuft macht sich nicht zum Affen, es sind ja "nur" 12€. Im Endeffekt hat er bei mir auch noch eine falsche Diagnose gemacht, da ich es gleich am nächsten Tag festgestellt habe, kam ein anderer Elektriker, der hat nebenbei 0,75€/km genommen.
Ach ja habe mich im Internet schlau gemacht, tatsächlich müssen Fahrtkosten vorher mitgeteilt werden gem. 312 a bgb :*