Liebe Community, ich wurde trotz Recherche erneut nicht fündig und hoffe auf eure Expertise. Folgendes Problem:
Eine Bekannte aus dem Familienkreis möchte mir ihre kleine Eigentumswohnung verkaufen unter dem Vorbehalt des lebenslangen Wohnrechts. Langfristig beabsichtige ich die Wohnung zu renovieren und zu vermieten. Ist es bereits jetzt schon möglich bestimmte anfallende Kosten (wie z.B. die Notarkosten für die Eintragung einer Grundschuld, Eintragungskosten für die Grundschuld, Zinsen für die Finanzierung, lfd. Kosten wie Grundsteuer, Versicherung) steuerlich abzusetzen, auch wenn die Wohnung nicht vermietet wird und meinerseits langfristig die Absicht vorliegt?
Des Weiteren stelle ich mir die Frage, ob das Wohnrecht seitens meiner Bekannten versteuert werden muss, auch wenn ihr bis dato die Wohnung gehört und sie in dieser ja sozusagen miet-und steuerfrei wohnt. Auf einigen Websites fielen Begriffe wie "Vermächtnisnehmerin" oder "Beschenkte".
Ich danke euch im Voraus,
Tributa