Was angeben in der EÜR bei Entnahmen und Einlagen § 4 Abs. 4a EStG?
Hallo,
in der EÜR bei ElsterFormular ist Zeile 125 und 126 ein Pflichtfeld, wenn man die EÜR für ein Einzelunternehmen macht. Es geht in den Zeilen um Entnahmen und Einlagen § 4 Abs. 4a EStG. In den "EÜRs" der Jahren zuvor war das kein Pflichtfeld, weswegen ich hier zuvor noch nie was eingetragen habe. Mit Schuldzinsen habe ich absolut nichts am Hut.
Was muss ich hier eintragen? Es wird nach einer Bezeichnung als auch einem Wert für beide Zeilen verlangt. Darf man dann einfach 0 eintragen?
2 Antworten
Du muss dort auf gut Deutsch, Geld was du aus dem Betriebskonto nimmst oder Gegenstände und Dienstleistungen (vom Wert €)in dein Privatkonto, dort eintragen, bei 125 Entnahmen. (200€ von Business zu Privatkonto oder Betriebshandy Wert der Privatennutzung etc.)
Und andersrum bei 126, also alle Einlagen vom Privatkonto zum Business Konto (Geld, Sach, Dienstleistungen in Wert €) angeben. (300€ von Privatkonto zu Business Konto, Privater Pkw genutzter Anteil Betrieblich Wert €)
Wenn du nur ein Konto hast, gilt jeder Umsatz als Entnahme und jede Ausgabe als Einnahme. Vermerken und Empfehlen kann ich das Video dazu: