Der zusätzliche Einkommen durch Sprachunterricht. Wie muss man diesen Einkommen richtig besteuern?
Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich der Steuer. Ich arbeite Vollzeit in einer großen Firma in München und verdiene ein relativ gutes Gehalt (deutlich über 24000€/Jahr). Da ich auch verheiratet bin, habe ich die Steuerklasse 4.
Ich möchte jetzt aber bei einem Webplattform preply.com die Sprachstunden anbieten und damit auch Geld verdienen. Es geht um sehr kleinen Verdienst, da ich nur in meiner Freizeit als Hobby und sehr begrenzt vor habe zu unterrichten. Diese Stunden werden für mich wahrscheinlich keine zusätzlichen Kosten verursachen, da ich nur meinen Laptop und Internet-Verbindung brauche.
Die Frage ist, wie ich jetzt steuerlich alles richtig machen sollte?
Auszug aus der Website von Preply:
„Preply ist ein Vermittler, der Lernende und Lehrkräfte zusammenbringt und die Tools bereitstellt, die den Online-Sprachunterricht und das Unterrichten erleichtern. Preply bietet keine Online-Unterrichtsdienste an und fungiert auch nicht als Sprachlernschule.
Als unabhängige Lehrkraft bist du bei Preply registriert und bietest deine Dienste für Lernende direkt über die Preply-Plattform an. Du erhältst die Vergütung von den Lernenden über den sicheren Finanzkanal der Preply-Plattform.
Unabhängige Lehrkräfte sind nicht bei Preply angestellt. Als unabhängige/r Auftragnehmer/in arbeitest du mit Preply zusammen und bist verantwortlich für:
- die Ermittlung der geltenden steuerlichen Meldepflichten und -anforderungen;
- die Entrichtung der Einkommensteuer als natürliche Person in deinem Wohnsitzland (wo du steuerlich ansässig bist);
- die Weiterleitung aller enthaltenen oder erhaltenen Steuern an die zuständige Behörde.“
Laut der Info auf der Website befindet sich Preply als Unternehmen in den USA.
Bis jetzt kümmert sich um meine Steuer ausschließlich mein Arbeitgeber, da ich ganz normal angestellt bin.
Vielen Dank im Voraus!
(Herr) Nikita Habibulin
1 Antwort
Diese zusätzliche Einnahme wird Dir sowohl In Deutschand als in den USA besteuert. In den USA, weil dort alle Einkommen besteuert werden müssen, in Deutschland wird es zu einem Progressionsvorbehalt kommen, weil Du in den USA diesen Teil Deines Einkommens schon besteuert hast.
Du bist ab dem Zeitpunkt, wo u ds Nebeneinkommen beginnst, verpflichtet eine EkSt- Erklärung abzugeben. Ob dies ein Steuerberater macht oder Du selbst - damit verändern sich die Fristen, bis wann Du Sie abgeben mußt. Ein Lohnsteuerverein oder Arbeitgeber ist nicht mehr erlaubt! Gedanken solltest Du Dir schon machen, denn es kommt in jedem Fall zur Besteuerung Deines Nebeneinkommens.
Danke für die Antwort!
Also, um technische Seite der Frage zu klären: Wenn ich jetzt diese Sprachstunden anbiete, MUSS ich dann die nächste Steuererklärung abgeben, wo ich sowohl diesen Einkommen durch Sprachstunden als auch den Einkommen von meinem Hauptjob zeige?
Wenn ich jetzt anfange die Sprachstunden anzubieten, dokumentiere ich einfach zuerst diesen Einkommen (z.B. in diesem Plattform selbst) und sollte mir bis zur Abgabe der Steuererklärung keine weiteren Gedanken machen/weiteren Schritte vornehmen oder irgendwie mich offiziell anmelden?
Ich habe bis jetzt noch nie eine Steuererklärung abgegeben oder aus selbständiger Tätigkeit Geld verdient, deswegen kommen diese einfachen Kinderfragen.