Freiberufliche Tätigkeit neben Hauptjob und Nebenjob - Was wird versteuert?

Hallo, ich arbeite momentan auf sozialversicherter Basis 12/h pro Woche und bezahle auf mein Gesamtbrutto von ca. 640€ (Jahresbrutto zwischen 7680-8160€ je nach Zulagen) natürlich ganz normale Steuern. Zusätzlich habe ich einen Nebenjob (520€), der ja so gesehen steuerfrei ist. Jahresbrutto von Haupt + Nebenjob zusammen ca. 13-14K.

Nun habe ich mein Hobby des Grafikdesignen ebenfalls kürzlich als Einnahmequelle für mich entdeckt und verdiene im Monat durchschnittlich 200€ (ist jedoch sehr situationsabhängig und es gibt auch Wochen in denen ich rein gar nichts verdiene - aufgrund Nachfragemangel oder einfach weil ich keine Zeit dafür finde) - Mache das jetzt schon knapp 2 Monate nebenher. Arbeite auch nicht für spezielle Kunden direkt. Ich gucke mir eher einen Pool von Aufträgen an, an dem meist so zwischen 2-20 andere Designer arbeiten und die, dem Kunden besten gefallene Submission erhält den Zuschlag und wird dann für die Arbeit bezahlt. - Es kann also auch sein, dass ich 20 Stunden arbeite, aber nur für 5 von denen wirklich bezahlt werde. Nur falls diese Information relevant in diesem Kontext ist.

Nun meine Fragen, da ich mich mit Steuern so rein gar nicht auskenne und jegliche Artikel online eher verwirrend wirken.

Frage 1:
Welcher Freibetrag gilt für meine freiberuflichen/freelancing Einnahmen? 410€ pro Jahr und danach werden Steuern erhoben? oder (eine Zahl die häufig im Internet auftaucht) so um die 10.000€ pro Jahr? Ist diese 410€ Freibetragssumme für mich vielleicht gar nicht mehr relevant, weil ich mit meinen gesamten Einnahmen sowieso schon über die 10.000€ komme, oder liege ich doch noch darunter, weil es bei den 10.000€ nur um die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit geht und der 520€-Job nicht dazugerechnet wird?

Frage 2:
Was genau muss ich machen um nicht komplett die Kontrolle über die Situation zu verlieren aber auch noch so viel wie möglich meines (sehr mühsam erarbeiteten) Neben-Nebeneinkommen zu behalten?

Frage 3:
Lassen sich bestimmte Ausgaben für meine Tätigkeit (neue Programme, AI Tools, Adobe Subscription, Bundles, Stock Images, oder neue PC Hardware) von der Steuer absetzen, weil ich diese ja für die Arbeit brauchen würde?

Ist aber rein spekulativ und ich habe halt so rein gar keine Ahnung, wie irgendwas davon funktioniert..

Danke im Voraus an alle, die sich das hier durchlesen und mir ggf. ein wenig helfen können!

Freibetrag, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, freiberufliche Tätigkeit
Der zusätzliche Einkommen durch Sprachunterricht. Wie muss man diesen Einkommen richtig besteuern?

Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich der Steuer. Ich arbeite Vollzeit in einer großen Firma in München und verdiene ein relativ gutes Gehalt (deutlich über 24000€/Jahr). Da ich auch verheiratet bin, habe ich die Steuerklasse 4.

Ich möchte jetzt aber bei einem Webplattform preply.com die Sprachstunden anbieten und damit auch Geld verdienen. Es geht um sehr kleinen Verdienst, da ich nur in meiner Freizeit als Hobby und sehr begrenzt vor habe zu unterrichten. Diese Stunden werden für mich wahrscheinlich keine zusätzlichen Kosten verursachen, da ich nur meinen Laptop und Internet-Verbindung brauche.

Die Frage ist, wie ich jetzt steuerlich  alles richtig machen sollte? 

Auszug aus der Website von Preply:

„Preply ist ein Vermittler, der Lernende und Lehrkräfte zusammenbringt und die Tools bereitstellt, die den Online-Sprachunterricht und das Unterrichten erleichtern. Preply bietet keine Online-Unterrichtsdienste an und fungiert auch nicht als Sprachlernschule.

Als unabhängige Lehrkraft bist du bei Preply registriert und bietest deine Dienste für Lernende direkt über die Preply-Plattform an. Du erhältst die Vergütung von den Lernenden über den sicheren Finanzkanal der Preply-Plattform.

Unabhängige Lehrkräfte sind nicht bei Preply angestellt. Als unabhängige/r Auftragnehmer/in arbeitest du mit Preply zusammen und bist verantwortlich für:

  • die Ermittlung der geltenden steuerlichen Meldepflichten und -anforderungen;
  • die Entrichtung der Einkommensteuer als natürliche Person in deinem Wohnsitzland (wo du steuerlich ansässig bist);
  • die Weiterleitung aller enthaltenen oder erhaltenen Steuern an die zuständige Behörde.“

Laut der Info auf der Website befindet sich Preply als Unternehmen in den USA.

Bis jetzt kümmert sich um meine Steuer ausschließlich mein Arbeitgeber, da ich ganz normal angestellt bin.

Vielen Dank im Voraus!

(Herr) Nikita Habibulin

Steuerrecht
Spekulationssteuer nach erbauseinandersetzungsvertrag?

Guten Tag, ich hab eine Frage .

ich habe 2018 mit meinem Bruder zusammen mehrere Immobilien geerbt.

leider hatte die Mutter kein Testament hinterlassen so das wir uns darauf geeinigt haben das mein Bruder Haus A und B bekommt und ich Haus C und D

da leider auch Hypotheken hinterlassen wurden haben wir uns darauf geeinigt diese fairer Weise zu 50/50 aufzuteilen , also habe ich meinem Bruder Summe XY als Ausgleich gegeben damit wir beide die selbe Höhe der Hypotheken haben .Haus C und D ( meine ) hatten weniger Hypotheken als Haus A und B ( die meines Bruders) demnach haben wir uns geeignet das ich meinem Bruder das Geld gebe was er mehr an Hypotheken Last hatte , Sodas wir beide gleich belastet waren . Haben ein gutes Verhältnis.

im erbauseinandersetzungsvertrag steht nun folgendes

Der Beteiligte zu 2)( Ich )verpflichtet sich, an den Beteiligten zu 1)( meinen Bruder) ein Gleichstellungsgeld für die Übertragung des Miteigentumsanteils an dem Objekt C und D in Musterstadt , eingetragen im Grundbuch von Musterstadt Blatt 000 in Höhe von insgesamt. XY Euro zu bezahlen .

nach 5 Jahren habe ich mich nun entschlossen die Immobilien zu verkaufen , jedoch bin ich nun nicht sicher ob durch die Aufteilung der Hypotheken bzw. ich meinem Bruder damals Summe xy gegeben habe nun die spekulationssteuer anfallen würde.

falls ja, worauf fällt die Steuer genau an.? Auf die Summe die ich meinem Bruder damals bezahlt habe? Quasi 40% der Summe ?

für antworten wäre ich wirklich dankbar !

Erbschaft, Finanzamt, Steuererklärung, Steuerrecht

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