Warum gelten Kredit-Darlehen nicht als Termingeschäfte für die "Scholz Steuer" von 2021?
im EstG findet sich keine verbindliche Definition was denn eigentlich Termingeschäfte sind.
1. Aber nach der Definition von smartsteuer: "Zinssätzen oder anderen Erträgen",
müssten kreditvergaben doch genauso besteuert werden wie Termingeschäfte oder nicht? (Verlustanrechnungsgrenze 20.000, wenn ich mich korrekt erinnere).
2. Andernfalls würde ich mich über eine konkrete Definition von Termingeschäften freuen, welche klarstellt welche Handelsinstrumente des Geldmarktes
("money market"/"Geldmarkt" siehe WIkipedia) nun
3. Wie ist es mit Anleihen, sind die auf einmal auch Termingeschäfte?
1 Antwort
Termingeschäfte sind Verträge mit einer Vereinbarung über einen Preis und Konditionen zum heutigen Zeitpunkt, jedoch einer späteren Erfüllung (die handelsüblichen zwei Börsentage zählen nicht dazu).
Kreditvergaben und Anleihen im einfachen Fall sind keine Termingeschäfte. Sie sind eher Swaps, bei denen ein Darlehensnehmer einen festen Zinssatz zahlt, um sich gegen einen variablen Marktzins abzusichern. Eine vergebende Bank kann natürlich Termingeschäfte zur Absicherung ihres Risikos einsetzen - dafür sind diese ja da.
Es gibt im Darlehensbereich jedoch auch Termingeschäfte, die selbst von Privatanlegern in Anspruch genommen werden: das sind Forwards (= Forward Rate Agreements). Fürchtet man einen starken Zinsanstieg in der nahen Zukunft, so kann man über Forwards zukünftige Refinanzierungen bestehender Darlehen absichern. Allerdings steckt im Risikoaufschlag der Bank natürlich auch die Zinserwartung für die Zukunft, d.h. der Aufschlag auf Forwards gegenüber aktuellen Marktzinsen ist ggf. nicht lohnenswert.
Auch im Anleihenbereich gibt es Termingeschäfte, z.B. Kontrakte auf den Bund Future. Das macht die Anleihen selbst jedoch nicht automatisch alle zu Termingeschäften.