Ich habe gelesen, dass man eine Limited in Irland gründen kann. Als Ergänzung könnte man dann in Deutschland eine selbstständige Niederlassung gründen. Diese wäre dann wohl einer Kapitalgesellschaft z.B. einer GmbH gleichgestellt.
Fragen:
Hauptsitz Irland + selbstständige Niederlassung in BRD
1) Handelt es sich hierbei um eine Holding-Struktur, sprich die Niederlassung könnte Gewinne an Ihre Mutter abführen oder handelt es sich um dasselbe Unternehmen?
2) Kann eine Limited Eigentümer einer anderen Limited sein?
Beispiel:
B Ltd. (Tocher von B Ltd.) in Irland
A Ltd. (Eigentümerin von B Ltd.) in Irland
B Ltd. hat selbstständige Niederlassung in BRD.
3) Wenn Frage zwei möglich wäre, könnte die selbstständige Niederlassung der B Ltd. Gewinne an die A Ltd Mutter in Irland abführen gemäß §8 Abs. 1 KStG?
4) Die Besteuerung einer selbstständigen Niederlassung einer Ltd. wäre wie bei einer GmbH sprich Körperschafts- und Gewerbesteuer (+ Soli)?
5) Für die selbstständige Niederlassung, würde man wie bei einer GmbH einen Gesellschaftervertrag anfertigen oder brauch diesen nur der Hauptsitz in Irland?