Steuern fällig bei Wohnungsverkauf einer geschenkten Wohnung
Hallo ihr Lieben, wir sind kürzlich aus unserer Eigentumswohnung ausgezogen (Platzmangel). Diese Wohnung befindet sich seit 1997 in Familienbesitz meiner Eltern, die von mir bewohnt wurde, später dann mit Mann und Kind. 2012 haben meine Eltern mir die Wohnung überschrieben bzw. es war eine Schenkung. Fallen nun Steuern an für uns, wenn wir sie jetzt verkaufen ? Abbezahlt ist sie schon lange. Danke für eure Hilfe in dieser Frage.
1 Antwort
Bei Schenkung wird die Haltedauer des Schenkers angerechnet. Man kommt also auf über 10 Jahre Haltedauer insgesamt. Daher entsteht selbst bei Fremdnutzung der ETW kein stuerpflichtiger Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft.
Na, na, na, gewerbliche Nutzung der Wohnung wollen wir dann doch lieber nicht unterstellen. Aber nur mal interessehalber: Angenommen, jemand vermietet eine Wohnung an eine "Dame" des Gewerbes. Gewerblich würde das doch nur sein, wenn der Vermieter Mitbetreiber des P...s ist. Oder nicht?
Nein, hier ist definitiv keine gewerbliche Nutzung zu sehen. Weit und breit nicht.
Mir ist halt nur aufgefallen, dass die Antworter hier allesamt sehr schnell mit dem 23er wedeln, wenn jemand "hihi, Hausverkauf" sagt.
Gewerblich würde das doch nur sein, wenn der Vermieter Mitbetreiber des P...s ist. Oder nicht?
Du meinst: Gesellschafter (sowohl im handelsrechtlichen als auch im übertragenen Sinne)?
Allerdings, dann würde die Immobilie zu Sonderbetriebsvermögen I des vermietenden Gesellschafters und würde seine Einkünfte zu gewerblichen umqualifizieren.
Dieses Ergebnis hätten wir übrigens auch, wenn der P...f nicht von einer Dame, sondern beispielsweise einer Kapitalgesellschaft betrieben würde, an der der Vermieter beherrschend beteiligt ist. Dann würde der Weg dorthin zwar nicht über Sonderbetriebsvermögen führen, aber wir hätten eine Betriebsaufspaltung. Mich persönlich würde an einer solchen Konstellation mal interessieren, welches Haftungsrisiko dann durch die Wahl der Rechtsform eigentlich beschränkt werden sollte. :-) Aber vielleicht ist die Überlegung ja auch rein akademisch und ohne praktisches Pendant.
Also eigentlich bin ich bereits bei "P....s" ausgestiegen. Was ist das?
Vielen Dank für die Antwort. Und die sich noch aufgeworfenen Fragen ;-). Ich wünsche allen einen schönen Abend.
In diesem Fall ist die Antwort von vorn bis hinten absolut richtig.
Trotzdem bitte darauf achten, dass eine Fremdnutzung (oder Selbstnutzung) auch mal gewerblich sein könnte, dann greift das alles nicht mehr.
Hier aber DH.