Steuern fällig bei Wohnungsverkauf einer geschenkten Wohnung

1 Antwort

Bei Schenkung wird die Haltedauer des Schenkers angerechnet. Man kommt also auf über 10 Jahre Haltedauer insgesamt. Daher entsteht selbst bei Fremdnutzung der ETW kein stuerpflichtiger Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft.


EnnoBecker  16.02.2014, 10:40

Daher entsteht selbst bei Fremdnutzung der ETW kein stuerpflichtiger Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft.

In diesem Fall ist die Antwort von vorn bis hinten absolut richtig.

Trotzdem bitte darauf achten, dass eine Fremdnutzung (oder Selbstnutzung) auch mal gewerblich sein könnte, dann greift das alles nicht mehr.

Hier aber DH.

Privatier59  16.02.2014, 11:14
@EnnoBecker

Na, na, na, gewerbliche Nutzung der Wohnung wollen wir dann doch lieber nicht unterstellen. Aber nur mal interessehalber: Angenommen, jemand vermietet eine Wohnung an eine "Dame" des Gewerbes. Gewerblich würde das doch nur sein, wenn der Vermieter Mitbetreiber des P...s ist. Oder nicht?

EnnoBecker  16.02.2014, 11:19
@Privatier59

Nein, hier ist definitiv keine gewerbliche Nutzung zu sehen. Weit und breit nicht.

Mir ist halt nur aufgefallen, dass die Antworter hier allesamt sehr schnell mit dem 23er wedeln, wenn jemand "hihi, Hausverkauf" sagt.

blackleather  16.02.2014, 11:21
@Privatier59

Gewerblich würde das doch nur sein, wenn der Vermieter Mitbetreiber des P...s ist. Oder nicht?

Du meinst: Gesellschafter (sowohl im handelsrechtlichen als auch im übertragenen Sinne)?

Allerdings, dann würde die Immobilie zu Sonderbetriebsvermögen I des vermietenden Gesellschafters und würde seine Einkünfte zu gewerblichen umqualifizieren.

Dieses Ergebnis hätten wir übrigens auch, wenn der P...f nicht von einer Dame, sondern beispielsweise einer Kapitalgesellschaft betrieben würde, an der der Vermieter beherrschend beteiligt ist. Dann würde der Weg dorthin zwar nicht über Sonderbetriebsvermögen führen, aber wir hätten eine Betriebsaufspaltung. Mich persönlich würde an einer solchen Konstellation mal interessieren, welches Haftungsrisiko dann durch die Wahl der Rechtsform eigentlich beschränkt werden sollte. :-) Aber vielleicht ist die Überlegung ja auch rein akademisch und ohne praktisches Pendant.

EnnoBecker  16.02.2014, 14:48
@Privatier59

Gymnastik? In des Wortes wahrer Bedeutung?

Wo ist denn die Mädchengruppe?

movona 
Beitragsersteller
 16.02.2014, 19:46

Vielen Dank für die Antwort. Und die sich noch aufgeworfenen Fragen ;-). Ich wünsche allen einen schönen Abend.