Kleingewerbe neben dem Hauptberuf?

Freunde, ich bin verheiratet und vom Beruf her Hausmeister und verdiene 2300 Euro Brutto monatlich.

Ich möchte mich neben dem Hauptberuf mit einem Kleingewerbe selbstständig machen, für den Arbeitgeber ist es keine Konkurenz, da das Kleingewerbe ein Drop-Shipping Unternehmen werden soll. (Ankauf/Verkauf bzw.Vermittlung via Internet und Telefon mit bis zu 5 Aufträgen/Bestellungen täglich.

Ich weiss das ich mit dem Kleingewerbe wesentlich mehr verdiene als mit meinem Hauptberuf als Hausmeister. Ich werde min. 200 000 € Euro im Jahr Umsatz machen, wobei die Kosten/Ausgaben bei ca. 35-40 % des Umsatzes liegen.

Ich möchte auch weiterhin als Hausmeister arbeiten, auch wenn das Kleingewerbe von Jahr zu Jahr wachsen wird.

Jetzt meine Fragen:

Was ändert sich für mich beim Gehalt aus dem Arbeitgeberverhältnis?

Werde ich weniger Lohn bekommen?

Wie verhält es sich mit den Krankenkassenbeiträgen? 

Wie siehts mit der Rente aus in die mein Arbeitgeber ja einzahlt? 

Kann man meinen Hausmeisterberuf und mein Kleingewerbe mit garantiertem Wachstum steuerlich von einander trennen? 

Mein Sohn und seine Frau werden in meinem Kleingewerbe angestellt sein und das Geschäft von A - Z leiten, deshalb möchte ich gerne wissen was sich für mich, in meinem Hauptberuf ändert.

Ich danke euch im Vorfeld für jeden Hilfe und freue mich über Tipps

Mit freundlichste Grüßen...

Rente, Arbeit, Beruf, Gewerbe, job, Kleingewerbe, Steuern
Handyvertrag "weitervermieten", was fällt an Steuern an?

Angenommen, ich habe einen Handyvertrag für ne Allnetflat.

Kostet mich sagen wir mal 30 Euro im Monat.

Aus welchen gründen auch immer brauche ich den handyvertrag plötzlich nicht mehr, bin aber leider dank 2 Jahre Laufzeit noch gut 18 Monate gebunden.

Nun kam mir der Gedanke, die betreffende Simkarte weiter zu vermieten sozusagen.

d.h. ich treffe mit einer weitern Person B einen vertrag von wegen

"Du überweist mir 10 Euro pro Monat und darfst dafür die Simkarte und die damit verbundene Telefonnummer und Allnetflat beliebig nutzen.

für Auslandsgespräche und anderen kram, der nicht von der Flat gedeckt ist, haftest du in voller Höhe und hast mir den betrag unverzüglich zu überweisen.

Vereinbarung gilt vorerst für die kommenden 18 Monate (d.h. bis bei mir die

2 Jahre Mindest Frist rum ist).

Willst du den vertrag darüber hinaus behalten, ist spätestens 4 Monate vor Ablauf eine neue Vereinbarung zu treffen."

Sowas ähnliches in der Art.

d.h. Handyfirma überlässt mir den Vertrag+Sim für 30 Euro im Monat und ich wiederum überlasse es Person B für 10 Euro im Monat; alles geregelt über natürlich einerseits den mobilfunkvertrag mit dem Anbieter und mir

und zum anderen dem privaten vertrag zwischen mir und Person B.

Bei Handyfirma habe ich bereits nachgefragt, denen ist es im prinzip egal, was ich mit den überlassenen Simkarten mache; bin halt lediglich nach wie vor für die pünktliche Bezahlung zuständig. Also von dort her kein Problem.

Jetzt würde mich nur mal interessieren:

Wenn man es genau nimmt im Sinne der Armut-ahoi-gesetze, dann ist das ja 10 Euro Einkommen im Monat.

Muss ich das dann mit den üblichen 25% versteuern?

Und kann ich da dann bei der Steuererklärung die 30 Euro Unkosten für den handyvertrag, ohne den ich ja gar nicht diese Einnahmen haben könnte, dagegen rechnen sodass es auf +-0 Euro Steuern rausläuft?

oder wie wird das gehandhabt?

Zur Info: ich ledig, Steuerklasse 1,

Freibetrag sei schon aufgrund anderer Einnahmen ausgeschöpft, gehen wir mal davon aus.

Keine Kinder vorhanden.

Steuern, Vermietung.
Steuerliche Behandlung Aktienkaufplan?

Hallo,

mein AG bietet einen Aktienkaufplan an. Hierbei werden jeden Monat für einen Prozentsatz vom Gehalt Aktien gekauft und der AG legt den gleichen Wert noch mal oben drauf. Diese Zuwendung vom AG wird versteuert (kommt aufs Brutto drauf).

Die Aktien werden übrigens in USD gehandelt und das alles läuft über ein Depot bei Computershare. (Der monatliche Kaufbetrag wird in Euro angegeben, umgerechnet und dann werden die Aktien in USD gekauft).

Jetzt zu meiner Frage: Wenn ich jetzt die Aktien verkaufe - wie wird der Gewinn versteuert, bzw. wie muss ich das dem Finanzamt ggü. angeben? Der Gegenwert wird auf das Konto bei meiner Hausbank (DeuBa) überwiesen, wo ich auch noch genügend von meinem Freistellungsauftrag übrig hätte, jedoch hat die DeuBa ja überhaupt keine Ahnung wie viel Gewinn ich gemacht habe usw. und kann das ja sowieso nicht für mich versteuern bzw. mit dem Freistellungsauftrag abrechnen.

Wie funktioniert das jetzt alles? Ich gehe davon aus, dass ich hierfür bei der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen muss? Um auf den Gewinn keine Steuern zahlen zu müssen, muss ich ja wahrscheinlich die Zeilen 14 oder 15 (14a?) bzgl. des Sparerpauschbetrags ausfüllen. Jedoch verstehe ich die beiden Zeilen nicht so ganz. 14a/15 klingt nicht nach meinem Fall. 14 klingt nach dem Freistellungsauftrag, den ich ggf. schon bei der DeuBa in Anspruch genommen habe (was ja nicht der Fall ist). Überhaupt bin ich mir mittlerweile nicht so sicher, ob ich bei diesen Zeilen so richtig bin, da es sich hierbei ja um "Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" handelt und es bei mir bislang ja noch keinen Steuerabzug gab.

Wie man sieht blicke ich hierbei überhaupt nicht mehr durch. Es wäre super, wenn mich jemand hierzu aufklären könnte.

Eine kleine zusätzliche Frage: Muss ich die Berechnung des Gewinns auch nachweisen?

Besten Dank im Voraus und viele Grüße

M.

Finanzamt, Finanzen, Steuererklärung, Steuern

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