Außenjalousie zu den Anschaffungskosten vom Gebäude?
Hallo,
jemand benutzt für seine nebenberufliche selbständige Tätigkeit ein Arbeitszimmer und baut eine Aussenjalousie für 400 Euo an sein Bürofenster. Das war vorher nicht vorhanden.
Muß man das mit zu den Anschaffungskosten des Arbeitszimmers rechnen und dann alles zusammen mit 2% abschreiben?
Danke
2 Antworten
Jalousien bzw Sonnenschutzanlagen sind unselbstständige Gebäudeteile, daher nachträgliche Herstellungskosten
BFH, Urteil vom 10. Juni 1988, III R 152/85
Das ist jetzt wieder ein Fall mit der Unterscheidung Theorie und Praxis.
Natürlich gehört die Aussenjalousie zum Haus.
Tatsächlich würde ich mit der Begründung, die Sonne scheint auf den Bildschirm, oder was sonst Grund für die Anbringung war, das Ding in der E-Ü-Rechnung voll abziehen.
Und wenn sie es sehen? dann streichen sie es und ich bin da, wo ich vorher auch war. Ein "Normalo-StPfl." wußte es eben nicht.
Dann hoffe, dass das Finanzamt das nicht sieht.