Depotübertrag bei Ehegattendepot
Hallo,
eine Gemeinschaftsperson (Eheleute) besitzen ein gemeinsames Wertpapierdepot (darin enthalten: div. Aktien aus steuerl. Altbestand, Anleihen nach 2008 gekauft)
Der komplette Depotbestand soll auf einen der Ehegatten einzeln übertragen werden. Sprich auf ein Einzeldepot eines der Ehegatten. Wie ist dieser Übertrag zu betrachten? Findet ein "fiktiver" Verkauf und Kauf statt? Oder bleiben die Einstiegskurs vorhanden und der kompl. Bestand wird einfach nur das andere Depot übertragen?
Vielen Dank die Hilfe
2 Antworten
das wird eine Schenkung sein. Damit ist die Frage, ob Schenkungssteuer anfallen könnte.
Bei der Übertragung bleiben die Einstandskurse erhalten. Diese bleiben unverändert. Dennoch würde ich nach Übertrag die Daten prüfen, nicht dass sie verloren gehen (vor allem relevant, wenn vor 2009 gekauft).
Beim unentgeltlichen Übertrag wie beim Eigenübertrag bleibt es bei den alten Einstiegskursen.
Du musst nur der Bank sagen, was passieren soll (also eine Schenkung). Es schadet aus Erfahrung auch nicht, nach dem Übertrag die Kaufdaten zu checken.