Kleinunternehmer Nachweispflicht vom Ursprung des Artikels?

Hallo, ich habe demnächst vor mich nebentätig als Kleinunternehmer(Warenan- und verkauf) selbstständig zu machen und hätte da zwei Fragen. Ich hoffe, ihr könnt mir da mit einer Antwort helfen.

  1. Frage: Bin ich verpflichtet einen Nachweis darüber zu führen, woher ich den Artikel genau habe? Also brauche ich da unbedingt eine Rechnung dazu? Es ist nämlich so, dass in meiner Wohngegend ab und zu an der Straßenecke/Vor einem Müllplatz ein paar alte gebrauchte Sachen zum Mitnehmen einfach so abgestellt werden. Wie steht es darum? Ich hätte nämlich vor, falls mal etwas brauchbares dabei ist, diese mitzunehmen und zu verkaufen. Wie geht man da vor? Eine Rechnung oder sowas bekommt man da ja nicht, da die Sachen von den Anwohnern in der Nacht einfach so abgestellt werden. Dass der Verkauf am Ende ja 100%iger Gewinn ist, ist mir ja klar und das würde ich auch so buchen. Aber mir geht es hier nur um die Frage, muss ich irgendwem jemals beweisen, dass ich diesen Artikel ohne jeglichen Kauf erhalten habe? Und wird für alles was ich verkaufe auch eine Ursprungskaufrechnung der Ware gefordert? In diesem Fall geht dies ja z.B. nicht.
  2. Ich habe privat eine Spielkonsolensammlung und Spielesammlung, die ich aufgrund der Größe dann über das Gewerbe verkaufen muss. Wie ist das jetzt mit der Privateinlage. Ich habe aufgrund des Alters etc. absolut keinerlei Rechnungen mehr über die gesamten einzelnen Positionen. Wie kann ich das genau in mein Gewerbe einbringen?
Kleinunternehmer, Steuern
Irische Ltd. o. bulgarische EOOD mit Wohnsitz in DE?

Hallo zusammen!

Also ich habe schon viel zu dem Thema gefunden, leider habe ich noch nicht ganz die Antworten gefunden, nach denen ich gesucht habe.

Ich spiele mit dem Gedanken der Gründung im Ausland. Hierbei geht es mir keinesfalls um Steuervermeidung, die Gründung in Irland zum Beispiel ist einfach mit wesentlich geringeren Kosten verbunden, als eine Gründung einer UG hier in DE z.B..

Angenommen ich gründe eine irische Ltd. oder bulgarische EOOD, bleibe aber selbst hier in Deutschland, mit welcher Besteuerung muss gerechnet werden? Hierzu sei gesagt, dass ich selbst mit einer Steuerlast von 50,60,70 oder gar 80% überhaupt kein Problem habe. Für mich steht die unkomplizierte Art der Gründung, sowie die niedrige Einlage im Vordergrund.

Ich möchte digitale Waren in Form von Anzeigen im Internet handeln. Die hohen Gründungskosten in DE sowie der Weg zum Notar sind mir allerdings ein Dorn im Auge.

Womit muss ich genau rechnen, sollte ich in Irland oder Bulgarien gründen, jedoch weiterhin in Deutschland leben und auch ganz offensichtlich die Stricke der irischen Ltd. o. EOOD aus Deutschland heraus ziehen? Ich möchte mich auf keinen Fall strafbar machen.

Da ich digitale Güter handele, ist es mir für den Anfang total egal, ob ich am Ende 50,60,70 oder gar 80% Steuern zahle. Es geht mir wie erwähnt nicht um Steuervermeidung, lediglich um eine einfache Gründung, mit möglichst geringen Kosten.

Für den Anfang hatte ich auch über ein deutsches Kleingewerbe nachgedacht, dies fällt für mich auf Grund der privaten Haftung jedoch raus.

Wenn eine steuerlich-versierte Person vielleicht kurz zusammenfassen könnte, was möglich ist und was ich beachten muss, wäre ich überaus dankbar! :)

Ausland, deutschland, Steuern
Vorweggenommene Betriebsausgaben auf Firmenanschrift?

Hallo, "einfach" kurze Frage:

  1. Wir gründen gerade eine UG
  2. Wie nicht anders zu erwarten, braucht das alles etwas länger
  3. Der Bereich ist in der IT und ich habe einen Server gemietet, da ich auch einiges vorbereiten muss
  4. Ich habe bei der Adresse Firma: meineFirma UG angegeben
  5. die Adresse ist meine Privat-Adresse aber zugleich die Firmenadresse
  6. die Rechnung geht also auf meineFirma UG für mich als Empfänger, jedoch auf mein Privates Konto, da ich es privat zahlen möchte. (Da noch kein Geschäftskonto etc. vorhanden=
  7. Es existiert auch noch kein Eintrag m Handelsregister und noch kein Geschäftskonto (deswegen zahle ich das jetzt Privat weil ich keine Ahnung hab wie lange sich das noch hinzieht und ich meine IInfrastrukturnfrastrukur aufbauen will / muss )

Also die Frage:

Kann ich vorweggenommene Betriebsausgaben bereits auf die Firmenanschrift adressieren, jedoch privat zahlen?

Der Grund warum ich das gemacht habe: Ich möchte die Rechnungen natürlich wenn die Firma angemeldet ist über die Firma bezahlen. Die Adresse und ales bleibt gleich, nur das Konto ändert sich.

Ist das leigitim oder zählt das schon als Steuerhinterziehung o.ä.
Ich habe nächste Woche ein Termin zur Steuerberatung, da werde ich das auch nochmal ansprechen, mir geht es primät darum, den Hoster zu schreiben, dass die Rechnungsadresse evtl nochmal geändert werden müsste, falls das absolut nicht geht und schon Strafrechtliche Folgen haben könnte.

Ich freue mich auch eure Antworten / Erfahrungen. Liebe Grüße

Steuern, Unternehmensgründung

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