Auslandspraktikum - Versteuerung

1 Antwort

  1. die geringfügige Beschäftigung kannst du schon mal komplett abhaken. Die wird pauschal besteuert, kommt also nicht in die Erklärung

  2. um Dein Gehalt aus dem Praktikum in Singapur zu versteuern, müßtest Du Dich dort mindestens 183 Tage aufhalten. Aber ich weiß so nicht, ob das überhaupt interessant ist, weil Dein Einkommen nciht bekannt ist. DBA: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Singapur/002_1.pdf?__blob=publicationFile&v=2

  3. Wenn die Einnahmen aus dem Praktikum in Singapur versteuert werden, würden sie noch immer hier dem Progressiosnvorbehalt unterliegen. Das könnte Einkünfte aus den letzten 3 Monaten des Jahres betreffen.

  4. Auf jeden Fall würde ich mal eine "Ansässigkeitsbescheinigung" nach dort mitnehmen, damit dann dort ggf. keine Steuer einbehalten wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

mason91 
Beitragsersteller
 06.03.2014, 20:01

Danke für deine schnelle Antwort schonmal!

Ja, ich werde mich wohl genau 183 Tage in Singapur aufhalten. Das Einkommen wird SGD 1400 monatlich betragen bzw. ca. 810 Euro.

Auf den einschlägigen singapurischen Seiten steht, dass ich in meinem Falle bei 183+ Tagen genau 0 Steuern zahlen würde und bei <=182 Tagen eine Flat-Tax-Rate von 15%.

Beides also wohl recht akzeptabel.

wfwbinder  08.03.2014, 23:39
@mason91

Sicher, dass es so ist und nciht umgekehrt?

Bei 183 und mehr Tagen in Singapur würde die Besteuerung dort erfolgen, da wären für mich die 15 % logisch. Bei weniger a83 Tagen erfolgt die besteuerung hier.

Mein Tip, sieh zu das die Reisetage so liegen, dass in Singaput 0,- euro steuer anfällt, denn 6 * 810,- sind mal gerade 4.860,- , da bleiben noch ein paar tausend für hier übrig, bevor die steuer einsetzt.