Auslandspraktikum - Versteuerung
Hallo zusammen,
ich werde vom 1. April bis 30. September ein bezahltes Auslandspraktikum in Singapur absolvieren und würde gerne wissen, wie das Ganze dann steuerlich abläuft. Zwischen den beiden Ländern besteht ja ein Doppelbesteuerungsabkommen, sodass ich entweder in dem einen oder in dem anderen Land Steuern zahlen werde - soweit ist mir die Sache klar. Ich vermute auch, dass ich zunächst die Steuern in Singapur zahlen werde.
Wie gehe ich nun korrekt vor? Ich werde neben dem Praktikum für drei Monate auch noch Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung in Deutschland haben. Somit werde ich für das Jahr 2014 über dem Grundfreibetrag von 8354 Euro liegen.
Ich vermute, dass ich zu Jahresende eine Steuererklärung abgebe, in der ich sämtliches Einkommen vermerke, auch das aus dem Ausland, das dann aber nicht nochmals besteuert werden wird. Ich würde aber gerne eure fachkundige Meinung dazu hören.
Ich bedanke mich für eure Antworten.
Viele Grüße mason91
1 Antwort
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die geringfügige Beschäftigung kannst du schon mal komplett abhaken. Die wird pauschal besteuert, kommt also nicht in die Erklärung
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um Dein Gehalt aus dem Praktikum in Singapur zu versteuern, müßtest Du Dich dort mindestens 183 Tage aufhalten. Aber ich weiß so nicht, ob das überhaupt interessant ist, weil Dein Einkommen nciht bekannt ist. DBA: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Singapur/002_1.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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Wenn die Einnahmen aus dem Praktikum in Singapur versteuert werden, würden sie noch immer hier dem Progressiosnvorbehalt unterliegen. Das könnte Einkünfte aus den letzten 3 Monaten des Jahres betreffen.
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Auf jeden Fall würde ich mal eine "Ansässigkeitsbescheinigung" nach dort mitnehmen, damit dann dort ggf. keine Steuer einbehalten wird.
Sicher, dass es so ist und nciht umgekehrt?
Bei 183 und mehr Tagen in Singapur würde die Besteuerung dort erfolgen, da wären für mich die 15 % logisch. Bei weniger a83 Tagen erfolgt die besteuerung hier.
Mein Tip, sieh zu das die Reisetage so liegen, dass in Singaput 0,- euro steuer anfällt, denn 6 * 810,- sind mal gerade 4.860,- , da bleiben noch ein paar tausend für hier übrig, bevor die steuer einsetzt.
Danke für deine schnelle Antwort schonmal!
Ja, ich werde mich wohl genau 183 Tage in Singapur aufhalten. Das Einkommen wird SGD 1400 monatlich betragen bzw. ca. 810 Euro.
Auf den einschlägigen singapurischen Seiten steht, dass ich in meinem Falle bei 183+ Tagen genau 0 Steuern zahlen würde und bei <=182 Tagen eine Flat-Tax-Rate von 15%.
Beides also wohl recht akzeptabel.