Kosten für einen Rechtsanwalt in Bezug auf Verluste bei Schiffsbeteiligung steuerlich absetzbar?
Habe in eine Schiffsbeteiligung investiert, die leider nun kurz vor der Pleite steht. Habe mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser wird nun auch gerichtlich gegen das Schiffsunternehmen vorgehen. Kann ich diese Rechtsanwaltskosten steuerlich absetzen? Wenn ja, in welchem Steuerformular?
1 Antwort
Es kommt darauf an, ob für dieses Schiff gem. § 5a EStG der Gewinn per Tonnagesteuer ermittelt wird (dann nicht), oder normal gem. § 5 EStG. Dann wäre es eine Sonderbetriebsausgabe. Die könnte dem Steuerberater des Unternehmens gemeldet werden udn wird in die Einheitliche udn gesonderte Erklärung der Einkünfte als Deine Sonderbetriebsausgabe übernommen.
Tatsächlich gibt es hier in der letzten zeit Rechtsprechungen, die Hoffnung geben, wenigstens im Wege der agB einen Teil der Aufwendungen ansetzen zu können.
Das hat aber mit der Antwort von wfw nichts zu tun, der die abzugsmöglichkeit in den Betriebausgabenabzug verorten möchte.
Gleichwohl - ein guter Hinweis, deshalb DH.
Sehe ich diesmal anders. Egal, ob nun als Eigenkapital oder Fremdkapital an einer Personengesellschaft: Hier handelt es sich um einen Verlust, der auf privater Vermögensebene stattfindet und deshalb nicht steuerverstrickt ist. Deshalb ist auch der Rechtsanwalt nicht absetzbar.
Wenn es eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist (Gesellschaftsanteil), dann kämen wir - je nach Höhe der Beteiligung - in den § 20 oder ind en § 17 EStG mit der Folge, dass die Anwaltskosten wohl absetzbar sind, das Ganze aber nichts bringt, weil beide Vorschriften entsprechende Verlustabzugsbeschränkungen beinhalten.
Die Frage hat mich auch interessiert, und ich habe noch die u.g. Mitteilung im Link gefunden, 2. Absatz. Hier wird auf "außergewöhnliche Belastung" abgehoben.
http://www.kapitalanlegerschutz.info/anleger-news.html