Mietwagen bei Steuer absetzen
ein selbst. Freiberufler hat seinen Pkw im Privatvermögen. Er rechnet seine Dienstreisen mit 30 Cent/ km ab.
Nun geht sein Auto kaputt und er mietet sich einen Pkw. Er hat viele berufliche Termine.
Kann er die Mietkosten über die Steuer absetzen als Betriebsausgabe zusätzlich zu den 30 Cent/ km?
Ich hatte die Diskussion mit einem Bekannten. Ich meine es ist absetzbar.
3 Antworten
WEnn er die 30 Ct. Regel nutzt, ist der betriebliche Anteil der Fahrten unter 50 %.
Wenn er also für die Zeit der Reparatur einen Mietwagen nimmt, ist auch der vermutlich überwiegend privat genutzt.
Also weiterhin 30 Ct.
Alternativ, er mietet den WAgen betrieblich, führt ein Fahrtenbuch weiterhin und teilt die Kosten auf.
Betriebsausgabe + 30 Ct. kann ja wohl nicht sein. man kann kosten ja nicht zweimal abziehen.
die Kosten für die Miete kannst du nicht absetzen, nur die 30 Cent - auch die, die mit dem Mietwagen gefahren wurden. Da ist alles drin (steuerlich gesehen).
So selbständig scheint er nicht zu sein. Sonst würde er nämlich die tatsächlichen Kosten ansetzen.
es gibt Auflagen bei der Pkw-Nutzung. Liegt man unter 50%, so ist nichts mit Betriebsvermögen. Liegt er zwischen 10-50%, so ist das auch eingeschränkt mit der Absetzbarkeit.
Nicht jeder, der z.B. in der Grosstadt lebt, seine Kunden dort hat, muss mit seinem Pkw in der Gegend rumfahren. Das geht auch mit den Öffentlichen.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Und übrigens danke für die 'Beantwortung' der Frage.