Mietwagen bei Steuer absetzen

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WEnn er die 30 Ct. Regel nutzt, ist der betriebliche Anteil der Fahrten unter 50 %.

Wenn er also für die Zeit der Reparatur einen Mietwagen nimmt, ist auch der vermutlich überwiegend privat genutzt.

Also weiterhin 30 Ct.

Alternativ, er mietet den WAgen betrieblich, führt ein Fahrtenbuch weiterhin und teilt die Kosten auf.

Betriebsausgabe + 30 Ct. kann ja wohl nicht sein. man kann kosten ja nicht zweimal abziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

die Kosten für die Miete kannst du nicht absetzen, nur die 30 Cent - auch die, die mit dem Mietwagen gefahren wurden. Da ist alles drin (steuerlich gesehen).

So selbständig scheint er nicht zu sein. Sonst würde er nämlich die tatsächlichen Kosten ansetzen.


AnlageMix 
Beitragsersteller
 27.02.2014, 22:51

es gibt Auflagen bei der Pkw-Nutzung. Liegt man unter 50%, so ist nichts mit Betriebsvermögen. Liegt er zwischen 10-50%, so ist das auch eingeschränkt mit der Absetzbarkeit.

Nicht jeder, der z.B. in der Grosstadt lebt, seine Kunden dort hat, muss mit seinem Pkw in der Gegend rumfahren. Das geht auch mit den Öffentlichen.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Und übrigens danke für die 'Beantwortung' der Frage.