Ltd. macht sich vom Acker - Verlustvortrag?
Guten Tag, folgende Ausgangssituation:
Eine englische Ltd. mit einer deutschen Zweigniederlassung und nur 1 Gesellschafter, die natürlich in England nie irgendwie geschäftlich tätig geworden ist, hat Verlustvorträge in Höhe von rd. 30.000 € angesammelt (der Gesellschafter hat immer wieder Geld eingeschossen, das die Ltd. dann verbraten hat). Der director hat versäumt, den Jahresabschluss pünktlich beim companies house einzureichen, woraufhin die Ltd. ruckzuck im englischen HR gelöscht worden ist.
Seit OLG Celle (29.05.2012 - 6 U 15/12) wissen wir ja, dass in einem solchen Fall die ehemalige Kapitalgesellschaft sich in eine deutsche Personengesellschaft verwandelt und als solche im deutschen HR fortexistiert. Nun hat die gewesene Ltd. in unserem Beispiel ja nur einen Gesellschafter.
Fragen:
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Ist davon auszugehen, dass die Ltd. sich in diesem Fall in ein Einzelunternehmen ihres Gesellschafters verwandelt?
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Was passiert mit dem Verlustvortrag?
1 Antwort
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Die VErbindlichkeiten gehen im Zweifel tatsächlich auf den Gesellschafter über.
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Die Verlustvorträge sind m. E. weg weil es ja Verlustvorträge in der Körperschaftsteuer sind und der Gesellschafter Einkommensteuer zahlt.
§ 3 hat bei mir nur einen Absatz.
Meinst Du, die Auflösung der stillen Reserven und damit die Verlustvorträge verbrauchen? Ja, da stimme ich zu.
Ich meinte was anderes, den Abzug nach 10 d, den sehe ich auf keinen Fall.
Dankesehr. Aus § 3 Abs. 1 UmwStG kannst du in Bezug auf die Verlustvorträge auch nichts anderes herauslesen?