Steuerliche Behandlung Totalverlust aus gekaufter Schiffsbeteiligung am Zweitmarkt
Hallo,
ich habe mir für 8.000 Euro mitte 2012 eine Schiffbeteiligung im Wert von 40.000 Euro von einem Berater, welcher diese am Zweitmarkt gekauft hat, gekauft. Anfang 2013 kam dann das Schreiben von der Gesellschaft, dass das Schiff verkauft wurde, mir aber leider keine Auszahlung mehr gegeben werden kann, da nur noch die Gläubiger bedient werden können. Somit Totalverlust der 8.000 Euro. Nun meine Frage: Ich habe für 2013 einen Gewinn aus Gewerbebetrieb mit meiner Photovoltaikanlage von 6.000 Euro und Kapitaleinkünfte aus Vermietung von 2.000 Euro, worauf ich ja Steuer zahlen müsste. Kann ich nun diesen Verlust von 8.000 Euro mit dieser Beteiligung gegenrechnen bzw. mir anrechnen lassen, um meinen Gewinn zu reduzieren? Wenn ja, in welchem Umfang/Prozentsatz?
Vielen Dank schon mal!
1 Antwort
Du wirst demnächst eine Mitteilung bekommen, das für diese KG der Abschluss erstellt worden ist (die müßte ja nach dem Verkauf des Schiffes aufgelöst worden sein). Über die einheitliche und gesonderte Feststellung des Gewinns(Verlustes) wird Dir dann DEin Anteil am laufenden Ergebnis bis zum Verkauf des Schiffes udn auch Dann Dein Anteil am Veräußerungs/Aufgabeverlust mitgeteilt.
Dieser Verlust gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb und kann mit den anderen Einkünften des Jahres verrechnet (ausgeglichen) werden.
Nur erkläre mir bitte eines, was sind Kapitaleinkünfte aus Vermietung? Kapitaleinkünfte § 20 EStG, Vermietung § 21 EStG. Oder vermietest Du Dein Kapital? dann hätte ich gern mal bitte die Bedingungen, ich würde mir mal gern 100.000,- Euro mieten.
Richtig, für die meisten Schiffsfonds wurde zur Tonnagebesteuerung optiert. Das bedeutet dann sehr geringe Besteuerung laufender Erträge aus dem Schiffsbetrieb, aber keine Berücksichtigung von Verlusten beim Verkauf.
Richtig ist aber natürlich auch, dass die Fondsgesellschaft einen Abschluss erstellt, der die genauen Werte enthält. Das dauert meist ein knappes Jahr nach Geschäftsjahresschluss, bis zur formellen Feststellung durch das Betriebsstätten-Finanzamt oft noch ein weiteres Jahr.
Natürlich gibt es einen Abschluß. Es muß einen geben, der typischerweise zwei bis drei Jahre nach Ende des letzten Geschäftsjahres bis zur Publikation dauern kann - aber auch noch länger, beispielsweise wenn die Gesellschaft noch Liquidationspositionen offen hat oder ein Insolvenzverfahren abzuschließen ist.
Mein wesentlicher Punkt ist dieser hier:
aber keine Berücksichtigung von Verlusten beim Verkauf
Das reduziert die Hoffnung auf Verrechnung mit Gewinnen nämlich eher auf Null.
Ich fürchte, daß es hier um Tonnagebesteuerung geht, d.h. tatsächliche Gewinne und Verluste steuerlich gar nicht greifen werden.