Freiberuflichkeit ausversehen zu spät angemeldet?

Hallo ihr Lieben!

Ich habe mal eine Frage bzw einen Sachverhalt zum Thema Freiberuflichkeit/ Finanzamt/ Rechnungen stellen ..

Ich bin vor Kurzem mit meinem Bachelorstudium fertig geworden und da hat mich eine Bekannte im Juni gefragt ob ich auf Rechnung bei ihrem Freund im Unternehmen aushelfen kann.

Das habe ich dann ab Juli gemacht, sie meinte ich müsse einfach eine Rechnung stellen und sie gibt mir dafür ein Muster (kannte mich damit nicht so gut aus). Das Muster hat sie mir vor Kurzem zugeschickt und ich habe daraufhin die Rechnungen für Juli, August und September und gestellt (Geld noch nicht erhalten, war vor ein paar Tagen) und zwar mit einer Steuernummer mit der ich schobmal freiberuflich neben dem Studium gearbeitet habe allerdings in einer anderen Tätigkeit.

Durch ein zufälliges Gespräch mit einem Mitarbeiter vom Finanzamt wegen eines anderen Themas habe ich nun erfahren, dass ich

a) die Steuernummer nicht hätte benutzen sollen/können/dürfen, da sie für eine andere Tätigkeit war und außerdem nicht mehr aktiv ist (war ein Gewerbe, das ich abgemeldet hatte weil ich damals versehentlich einen Gewerbeschein geholt hatte, obwohl ich nur eine Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit gebraucht hätte)

b) die neue freiberufliche Tätigkeit im Sommer innerhalb 4 Wochen hätte anmelden müssen.

Aus Angst, dass ich die Frist überschritten habe, habe ich die Tätigkeit jetzt angemeldet, allerdings erst ab Mitte September (2 Wochen rückwirkend) und werde die Rechnungen jetzt mit der richtigen neuen Nummer einreichen.

Meine Frage jetzt:

Die Rechnungen sind für Juli/August/September ausgestellt obwohl ich die Tätigkeit erst zu September angemeldet habe - fällt das irgendwo auf bei der Jahresabrechnung oder wird das nicht Monat für Monat abgerechnet am Ende?

Habe echt Angst ... Ich weiß dass ich dumm gehandelt habe. Hoffe jemand kann mit mehr dazu sagen!

Danke!

Arbeit, Finanzamt, rechnung, steuernummer, Anmeldung, freiberufliche Tätigkeit
Kann nach einer Bezahlten Rechnung noch eine weitere Rechnung für einen Differenzbetrag gestellt werden?

Guten Abend, ich habe heute unerfreuliche Post vom Tüv bekommen. Dieser fordert die Begleichung eines Differenzbetrages für eine Praktische Führerscheinprüfung. Kurz zur Erläuterung: Ich habe im August eine Rechnung erhalten für die Theoretische und Praktische Führerscheinprüfung Klasse B. Die Theoretische habe ich auch abgeschlossen und da gabs keine Probleme. Damals habe ich beide Bezahlt und alles stimmte. Der Tüv hat aber zum 7.12. die Preise erhöht und ich habe meine Praktische Prüfung, die ich im August bezahlt habe, am 19. Dezember gemacht. So wurde mir jetzt eine Rechnung geschickt, dass ich den Differenzbetrag von 6,78€ begleichen soll, da "Wir den Prüfauftrag erst dann abschließen, bzw. an das Straßenverkehrsamt zurücksenden können, wenn der gesamte Rechnungsbetrag beglichen ist", was für mich schon nach einer Drohung klingt wie etwa "entweder du bezahlst oder wir nehmen dir deinen bestandenen Führerschein wieder weg."

Es geht mir nicht darum, hier 7€ zu sparen, ich finde es einfach eine Dreistigkeit, was hier abgezogen wird. Ich kann doch auch nicht für ein vorbestelltes Produkt später noch einmal zur Kasse gebeten werden, da das Produkt in der Zwischenzeit teurer geworden ist.

Für den Fall, dass ich hier im Recht liege, dass das so nicht geht, finde ich es eine Frechheit, was da abgeht. Liege ich nicht im Recht, habe ich halt Pech gehabt. Dreist finde ich es trotzdem.

Grüße und noch schöne Feiertage, Frederik

rechnung, TÜV

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