Deutsche Umsatzsteuer auf Ausländischer Rechnung?

Ich als Umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer mit Sitz in Deutschland erhalte eine Rechnung von Dropbox aus Irland, aufgrund dessen, das ich mich leider mit dem Standart Dropbox Abo nicht als Unternehmer kenntlich machen kann und somit meine USt-Id nicht auf der Rechnung drauf steht, wird hier seitens Dropbox davon ausgegangen, dass dies ein B2C Geschäft ist und Umsatzsteuer berechnet.
Wieso aber werden hier Deutsche Umsatzsteuer berechnet und nicht Irische?
Soweit ich das verstanden habe muss man beispielsweise als Deutscher bei der Rechnung an eine Privatperson im EU-Ausland oder Drittland, Deutsche Umsatzsteuer berechnen.
Sollte dann doch in Irland nicht anders sein oder?
Zweite Frage:
Ist es richtig, dass ich jetzt in diesem Falle zum einen die Brutto Rechnung bezahlt habe, auf diese das Reverse-Charge Verfahren anwende und weitere 19% Umsatzsteuer zahle, mir diese aber nicht im Vorsteuerabzug wiederholen kann da die Rechnung nicht richtig ausgestellt wurde und meine USt-Id nicht erhält?
Mit anderen Worten: Nur weil Dropbox mir nicht gestattet meine USt-Id anzugeben, muss ich jetzt statt 10,08€ direkt 11,99€ zahlen, auf diese noch einmal wegen des Reverse-Charge Verfahrens 19% Umsatzsteuer berechnen (2,28€) und bekomme diese dann sogar nicht einmal wieder da die Rechnung ja nicht richtig erstellt wurde?
Im Endeffekt zahle ich also 14,27€ statt nur 10,08€ nur weil ich mich nicht als Unternehmer kenntlich machen kann?
Das wäre natürlich ärgerlich

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einkommensteuer, Finanzamt, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern, Vorsteuer, Reverse-Charge-Verfahren
Massive Abweichung der Handwerkerrechnung vom Angebot?

Bei uns musste eine neue Türzarge eingebaut werden. Angebot hatten wir erhalten mit geschätzten 2 Arbeitsstunden a 52,50€ Stundenlohn. Es stand dabei, dass nach tatsächlichem Arbeitsaufwand abgerechnet wird. Eine Anzahl der Monteure war im Angebot nicht angegeben, am Telefon war immer von einem "Mann" die Rede. Gekommen waren dann 2 Monteure, die knapp 2,5 Stunden bei uns waren.

Abgerechnet wurden nun 5 Stunden Arbeitszeit mit der Begründung, es seien ja 2 Mann a 2,5 Stunden vor Ort gewesen. Auf meine Nachfrage hin, warum uns dies nicht vorher mitgeteilt wurde, und auch im Angebot nicht erwähnt wurde, dass die geschätzte Arbeitszeit sich pro Monteur bezieht, wurde mir mitgeteilt, dass es uns doch egal sein könnte, wie viele Monteure sie uns schicken.

Aber wenn im Angebot kein Hinweis darauf erscheint, dass die geschätzte Arbeitszeit pro Monteur ist und 2 Monteure im Einsatz sind, hätte dann nicht eine geschätzte Arbeitszeit von 4 Stunden im Angebot stehen müssen? Wir sind von ca. 2 Stunden, wie im Angebot angegeben, ausgegangen und sollen nun 5 Stunden bezahlen. Das sind 250% mehr. Die Rechnung inkl. der Materialkosten für die Zarge ist somit von ca. 305€ auf über 530€ gestiegen. Eine Steigerung von 57%.

Können wir die Rechnung auf das Angebot kürzen, ggf. noch mit einem 20%-igen Aufschlag? Das wir die 2,5 Stunden Arbeitszeit zahlen, ggf. freiwillig noch einen 20%-igen Aufschlag zahlen, um unsere Zahlungswilligkeit zu bekunden?

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