Handwerkerrechnung Einbau Markise // Handhabung Arbeitskosten?

2 Antworten

Erstmal eine neue Rechnung geben lassen. Denn über § 35 a sind als haushaltsnahe Handwerkerleistungen nur die Arbeitskosten relevant.

Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

go4java 
Beitragsersteller
 18.02.2014, 20:25

Danke. Nun lese ich noch: "Gem. § 35a Abs. 3 EStG ermäßigt sich die Steuer bei Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen."

Streng genommen ist eine (neue) Markise keine "Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahme"?

Ich nehme an, dass Du dies für Deinen eigenen Haushalt im Hinblick auf § 35a EStG fragst. Denn als Privatmann könntest Du ja auch bei einer Mietwohnung solche Arbeiten vornehmen lassen, aber dann sind diese Kosten als Werbungskosten anzusetzen und nicht als haushaltsnahe Handwerkerleistungen.

Für Deinen Haushalt mußt(!) Du den Lieferanten um eine korrigierte Rechnung bitten (Ausweis der Arbeitskosten einschl. MWSt, entweder als Betrag oder Prozentsatz). Es reicht nicht die telefonische Information oder Deine Schätzung.

Bitte schaue in den Link unter Textziffer 40 in meinem Tipp http://www.finanzfrage.net/tipp/neues-bmf-schreiben-zu-haushaltsnahen-dienst--und-handwerkerleistungen aber natürlich findest Du dort auch die übrigen Bedingungen für die steuerlich ordnungsgemäße Berücksichtigung.

Die Markise hat den Haushalt nicht erweitert!


go4java 
Beitragsersteller
 18.02.2014, 20:35

Also sowas?

  1. Markise, Lieferung, Montagematerial = 2.000,- Euro
  2. Arbeitskosten = 500,- Euro