Vorkasse als Zahlungsmethode - Betreiber will Inkasso einschalten?

Hallo zusammen,

ich habe bei "Gewerbeanmelden.de" versucht ein Gewerbe anzumelden, jedenfalls dachte ich es. Beim Abschluss gab es keine Optionen eine Zahlungsmethode auszuwählen. Nach den ersten Bestätigungsmails die nach ca. 5 minuten eintrafen habe ich gemerkt das die Bestellung wirklich unnötig ist und ich nur leergeld bezahle.

Daraufhin habe ich den Betreibern eine E-Mail gesendet das ich die Bestellung stornieren möchte und somit die Zahlung auch nicht tätigen werde.

In einer der E-Mails war eine Rechnung mit beigefügt. 

In dieser Rechnung steht das die Zahlungsmethode "Vorkasse" sei.

Nach schriftlichen Verkehr mit den Betreibern und Hinweise das die Zahlungsmethode Vorkasse ist und die Betreiber somit erst die Ware bzw. Bestellung liefern, wenn die Zahlung vollzogen wurde. 

Nun habe ich E-Mails bekommen wie diese: 

Mir ist unerklärlich, warum Sie dies nicht zahlen wollen. Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt.

----------------------------------------

Beispielrechnung:

1. Sie bezahlen heute die offene Zahlung in Höhe von EUR 23,17

oder

2. Sie bezahlen später ans Inkasso EUR 23,17 + 70,22 EUR Inkassogebühren + 16% MwSt. + 9% Zinsen

oder

3. Sie zahlen weder uns noch das Inkasso und es geht vor Gericht wo noch Gerichts- und Anwaltskosten anfallen von vielen hundert Euro.

----------------------------------------

Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt. Als Existenzgründer oder Unternehmer sind Bestellungen verbindlich und man muss den Zahlungen nachkommen.

Nun frage ich euch alle:

Haben die Betreiber das Recht ein Inkassounternehmen zu beauftragen eine Zahlung zu fordern, obwohl die Zahlungsmethode "Vorkasse" ist?

Ich habe 10 Minuten nach der Bestellung direkt eine E-Mail geschrieben und sicherheitshalber vom Wiederrufsrecht gebrauch gemacht.

Danke im Voraus für die Zeit und Antworten!

rechnung, Recht, Forderung, Inkassounternehmen, Mahnung, Vorkasse
Telekom Rechnung nach Trennung und Umzug wurde weiterhin vom Ex-Partner abgebucht. Besteht Anspruch auf Rückzahlung?

Hallo,

meinem besten Freund ist die geschilderte Situation "passiert". Er hat mit seiner Freundin im Haus der Schwiegermutter gewohnt und damals als Kostenbeteiligung für den Haushalt den Telekom-Anschluss (welcher auf die "Schwiegermutter" läuft) per Sepa-Mandat bezahlt.

Dann trennten sich die Wege. In der gleichen Zeit verkaufte die Schwiegermutter das Haus und zog mit Ihrer Tochter um. Mein Freund zog ebenfalls um und meldete einen Telekom-Anschluss für sich an. Was er nicht wusste ist, daß das erteilte Sepa-Mandat für den Anschluss der "alten" Schwiegermutter auch nach deren Umzug weiterlief und für ihn nicht erkenntlich in seiner eigenen Telekom-Abrechnung integriert war. Per Zufall stellte er dies 4 Jahre später bei einem Telefonat mit der Telekom fest weil die Rechnungsbelege immer zur Ex-Schwiegermutter geschickt wurden. Einsicht erhält er nicht, da er nicht Vertragsinhaber ist...

Nach mehrmaliger Kontaktaufnahme zur Ex und Ex-Schwiegermutter wurde er immer wieder vertröstet. Nach 2 Jahren hat er den guten Willen aufgegeben und den Weg übers Amtsgericht per Mahnbescheid eingeschlagen. Heute kam die Antwort: Der Antragsgegner hat Widerspruch erhoben.

Deshalb jetzt die Frage: Macht der Gang vors Gericht Sinn oder wurden irgendwelche Fristen versäumt bzw. ist er "selbst dran schuld" das er nicht direkt das Sepa-Mandat bei Trennung aufgekündigt hat?

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise ;-)

P.s. Moralisch ist die Sache ja völlig klar, leider nicht für Jederfrau ;))

rechnung, Trennung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rechnung