Besteht Nachweispflicht für Handwerkerqualifikation?
Ich habe eine Handwerkerrechnung eines Dachdeckerbetriebes für eine Reparaturarbeit erhalten. In Rechnung gestellt wird ein Vorarbeiter und ein Geselle. Der berechnete Geselle erschien mir eher ein Praktikant oder Auszubildender sein, so jung und handwerklich ungeschickt wie er war.
Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ich den Nachweis der fachlichen Qualifikation "dieses" Gesellen verlangen, z. B. den Gesellenbrief?
2 Antworten
WEnn Du Zweifel hast, kannst Du das bestimmt erfragen und ggf. eine Beschwerde auch über die Handwerkskammer (Ombudsmann) einreichen.
kannst Du das bestimmt erfragen
Danke. Mir fehlt die Rechtsgrundlage für die Auskunftspflicht.
Natürlich könnte man Vorlage des Gesellenbriefs verlangen. Ich bin mir sicher, dass ist auch nicht der einzige Beanstandungspunkt. Kaum ein Handwerker schreibt Arbeitsstunden korrekt auf, als Wegekosten werden Fantasiebetraege angesetzt und beim Arbeitsmaterial geschummelt was. das Zeug hält.
Natürlich runden die Handwerker Stunden auf. Mein Handwerker war nur 1,5 Stunden mein mir, auf der Rechnung stand 2 Stunden, also 30 Minuten mehr.
Danke für Deine Meinung. Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Vorlagepflicht des Gesellenbriefes bzw. das Einsichtsrecht?
Stunden und Material sind nicht das Problem, beides war korrekt. Aber z.B. die Namen waren nur teilweise korrekt.
DH.
Du meinst es gibt Handwerker, die Stunden falsch aufschreiben?