Besteht Nachweispflicht für Handwerkerqualifikation?

2 Antworten

WEnn Du Zweifel hast, kannst Du das bestimmt erfragen und ggf. eine Beschwerde auch über die Handwerkskammer (Ombudsmann) einreichen.


LittleArrow 
Beitragsersteller
 24.07.2014, 09:49
kannst Du das bestimmt erfragen

Danke. Mir fehlt die Rechtsgrundlage für die Auskunftspflicht.

Natürlich könnte man Vorlage des Gesellenbriefs verlangen. Ich bin mir sicher, dass ist auch nicht der einzige Beanstandungspunkt. Kaum ein Handwerker schreibt Arbeitsstunden korrekt auf, als Wegekosten werden Fantasiebetraege angesetzt und beim Arbeitsmaterial geschummelt was. das Zeug hält.


wfwbinder  24.07.2014, 05:35

DH.

Du meinst es gibt Handwerker, die Stunden falsch aufschreiben?

althaus  26.07.2014, 11:25
@wfwbinder

Natürlich runden die Handwerker Stunden auf. Mein Handwerker war nur 1,5 Stunden mein mir, auf der Rechnung stand 2 Stunden, also 30 Minuten mehr.

LittleArrow 
Beitragsersteller
 24.07.2014, 09:43

Danke für Deine Meinung. Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Vorlagepflicht des Gesellenbriefes bzw. das Einsichtsrecht?

Stunden und Material sind nicht das Problem, beides war korrekt. Aber z.B. die Namen waren nur teilweise korrekt.