hallo, ich habe mit 2 Brüdern eine Erbengemeinschaft und das Haus von unserer Mutter geerbt. beide Brüder bewohnten noch ca.1,5 Jahre das Haus. Jetzt haben sie sich aus den staub gemacht. Zahlten keine Stromrechnung. jetzt bekomme ich die Rechnung, ich war nie Vertragsnehmer noch Verbraucher, hatte bis dato nie eine Rechnung bekommen. Muss ich wirklich für meines Brüders Zahlungsunlust haften? E-on-Anwalt sagt.....ein Richter würde mich bei einer Verhandlung zur Zahlung verurteilen!