Ich habe eine Handwerkerrechnung eines Dachdeckerbetriebes für eine Reparaturarbeit erhalten. In Rechnung gestellt wird ein Vorarbeiter und ein Geselle. Der berechnete Geselle erschien mir eher ein Praktikant oder Auszubildender sein, so jung und handwerklich ungeschickt wie er war.

Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ich den Nachweis der fachlichen Qualifikation "dieses" Gesellen verlangen, z. B. den Gesellenbrief?