Freiberufliche Tätigkeiten nicht angemeldet + falsche Steuernummer auf Rechnungen?

Liebe Community:

Folgender hypothetischer Fall: Jemand übt neben seinem Studium seit mehreren Jahren eine freiberufliche Tätigkeit als Journalist aus und ging irgendwie davon aus, dass diese, sofern die Einkünfte unter der Freibetragsgrenze liegen, nicht zwingend angemeldet werden müsste, da ja ohnehin keine Steuern anfallen.

Die in dieser Zeit erzielten Monatseinkünfte schwankten sehr stark, zwischen 0 und 400€ war alles dabei, meist waren es aber eher so 100-300€.

Die Person hat auf Abrechnungen ihre Steuer-ID angegeben, da sie dachte, diese sei mit der Steuernummer identisch. Leider hat sie versäumt, sich darüber zu informieren, dass dem nicht so ist - dann wäre ihr nämlich aufgefallen, dass sie für die Beantragung ihrer Steuernummer eben doch ihre freiberufliche Tätigkeit hätte anmelden müssen...

Eine Steuererklärung hat die Person dementsprechend auch noch nie gemacht. Sie würde es spätestens nächstes Jahr aber wohl tun, wenn sie ihr Studium beendet hat. Irgendwie ist die Person auch immer davon ausgegangen, dass dies als Student mit einem derart geringen und extrem unregelmäßigen Einkommen auch nicht notwendig war.

Das Geld aus den Rechnungen hat sie jedenfalls schon längst bekommen.

Nun meine Fragen:

1. Wenn die Tätigkeit nun noch nachträglich angemeldet würde, ist eine Strafe zu erwarten? Steuern dürften bei so kleinen Beträgen ja eigentlich nicht anfallen (im Jahr 2017 waren es z. B. um die 600€ im gesamten Jahr), aber fällt schon das Nichtanmelden unter Strafe, weil es es womöglich als vorsätzlicher Betrug ausgelegt würde?

2. Wenn die Tätigkeit nun angemeldet würde und nun endlich eine Steuernummer beantragt würde, müssten alle Rechnungen, die die Person gestellt hat, nachträglich noch dahingehend geändert werden? Theoretisch wären sie mit der Steuer-ID ungültig gewesen, oder? Allerdings hat die Person ja das Geld ohnehin schon längst bekommen, einige dieser Rechnungen sind ja Jahre her. Oder würde es in dem Fall reichen, bei zukünftigen Rechnungen die richtige Steuernummer anzugeben? Eine Mehrwertsteuer war auf den Rechnungen nicht angegeben. Außerdem stand darauf ein Verweis auf die Kleinunternehmerregelung/Umsatzsteuerbefreiung.

Ich hoffe, hier kann jemand eine Einschätzung darüber abgeben, wie sich die Person nun am besten verhalten sollte.Dass es hier keine umfassende. Beratungen gibt, ist mir klar, aber ich wäre für jede Antwort dankbar!

Finanzamt, Freiberufler, rechnung, Steuererklärung
Wie kann man Provisionen/Gutschriften an Privatpersonen zahlen und als Betriebsausgabe in der Buchhaltung verbuchen?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Buchhaltung. Ich habe schon vor ein paar Tagen eine Antwort erhalten, nach weiterer Recherche bin ich allerdings wieder verunsichert.

Die Situation ist folgende: Mein Partner und Ich möchten unsere Produkte gerne über Blogger und Influencer verkaufen. Dafür erhalten diese eine Gewinnbeteiligung (Provison) bzw. eine einmalige Zahlung (Honorar). Da wir mit relativ vielen Influencern arbeiten wollen und auch kein Interesse haben die steuerliche Situation jedes einzelnen zu prüfen, wollten wir die Zahlungen als Gutschrift verrechnen. Wir wollen uns also quasi eine Rechnung schreiben und sofort bezahlen.

Uns wurde die Form der Gutschrift empfohlen und gesagt, wir sollen keine Umsatzsteuer angeben, da die Influencer nicht UmSt. pflichtig sind. Nun stellt sich uns die Frage, ob wir als Grund für die nicht ausgewiesene Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung angeben können. Wir wissen ja nicht, ob die Influencer ein Unternehmen angemeldet haben. Was diese ja eigentlich für eine Gutschrift müssten, da es schließlich nur bei B2B Geschäften geht oder kann man es auch bei B2C Geschäften so machen.

Oder können wir die Zahlung einfach überweisen und trotzdem als Betriebsausgabe geltend machen ? Wir wollen schließlich nicht mehr Einkommensteuer zahlen, als wir Gewinn gemacht haben.

Was wäre der einfachste Weg die Influencer zu bezahlen, ohne uns von denen einen Rechnung schreiben zu lassen und diese zu einer Gewerbeanmeldung zu drängen? Im Grunde ist es ja die steuerliche Situation von jemand anderem und nicht unsere.

Buchhaltung, Finanzen, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern
Stromrechnung Mahnung?

Guten Abend,

kurze Vorgeschichte: Wohnte 3 Jahre in einer Wohnung, Vermieter sagte um Strom wird sich gekümmert (Wegen Anmelden). Wärend der Zeit die Stromrechnung von 10€ immer überwiesen. Natürlich angerufen und gefragt wieso nur 10€? Antwort: Tja kann ich Ihnen auch nicht genau sagen, wir setzten es auf 45€ Monatlich... gut... Jahresabrechnung kam und wieder wurde nur 10€ Monatlich verlangt. Der Grund: nie eine Karte zum ablesen bekommen und abgeschickt... nach 3 Jahren wegen Auszug festgestellt. Wärend dieser Zeit kam auch wer vom Stromanbieter und lieste die Zähler von mir ab. Aber selbst danach kam nix...

Bis ein halbes Jahr nach dem Auszug, wusste ich nicht mal das ich selbst auch Strom kündigen musste. Jetzt bin ich schlauer... Vertrag entsteht ab den Verbrauch und nur der Verbraucher kann kündigen. Vor etwa 2 Monate per Telefon geklärt und gekündigt. Wegen den Ablesekarte oder was auch immer, habs erwähnt, aber kein weiteres Wort dazu. :/

Seit dem warte ich auf die Rechnung und heute war es endlich soweit.

MAHNUNG! O____O

Wo war die Rechung oder wann kam diese?! Muss es gleich eine Mahnung sein?!

Als wären die 1785€ bis zum 15. nicht genug... was ich natürlich Nicht sofort zahlen kann.

Was machen? Anrufen und eine Ratenzahlung ausmachen? Ein Anwalt suchen?

Kann man mir den Strom abdrehen? Ab 100€ soll wohl möglich sein?! Kan man sich vor solch einer Rechnung noch retten? Hab was gelesen von "Abschlussrechnung muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen" Was ist wenn sie keine Ratenzahlung akzeptieren? Und wieso muss solche Post immer Samstags kommen? :/

Bin über jede Hilfe sehr dankbar. :)

Strom, rechnung, Mahnung

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