Rechnung bezahlt, keine Quittung erhalten, jetzt Zahlungserinnerung bekommen
Ich habe mir im Laden Gardinen nähen lassen und den Stoff angezahlt. Das Nähen musste erst bei Abholung bezahlt werden. Als die Gardinen zur Abholung bereit waren, habe ich diese und ein weiteres paar Gardinen bar an der Kasse bezahlt.
Nach einiger Zeit habe ich von dem Laden eine Zahlungserinnerung erhalten, indem ich aufgefordert wurde den Restbetrag fürs Nähen zu zahlen, obwohl ich dies ja schon getan habe.
Nachdem ich mittlerweile 1 Mahnung erhalten habe , rief ich im Laden an und die Verkäuferin meinte, sie bräuchte den Beleg und der Betrag wurde nicht ausgebucht. Da ich die Gardinen seit Mai habe und mittlerweile Ende September ist, habe ich natürlich dafür keinen Beleg mehr. Die Verkäuferin teilte mir mit, sie hätte seit Mai die komplette Buchhaltung überprüft und wenn ich ihr keinen Beleg oder den Restbetrag bezahle würde ich im Mahnverfahren bleiben.
Muss ich nun doppelt zahlen??
4 Antworten
Muss ich nun doppelt zahlen??
Wer die Erfüllung einer Forderung behauptet, muß deren tatsächliche Voraussetzungen nachweisen können. Oder um es im Klartext zu sagen: Du mußt den Nachweis der Zahlung erbringen. Ist denn niemand mit Dir zusammen im Laden gewesen, von der Verkäuferin mal abgesehen? Der könnte Zeuge für die Zahlung sein. Hat der Laden denn eine elektronische Registrierkasse? Da müßte doch am Abholtag ein Zahlungseingang in der fraglichen Höhe aufzufinden sein. Da solltest Du Dir schon Gedanken drüber machen. Ansonsten zahlst Du wirklich doppelt.
Könnte es nicht sein, dass die Kassiererin sich den Betrag selber in die Tasche gesteckt hat?
beim Kauf dabei
Wenn die den Bezahlvorgang beobachtet hat selbstverständlich. Was die Kassiererin betrifft, so würde ich mit Beschuldigungen sehr vorsichtig sein. Nicht dass Du Dir eine Strafanzeige wegen Verleumdung einhandelst.
dass die Kassiererin sich den Betrag selber in die Tasche gesteckt hat?
Holla die Waldfee.... Mit solchen Aussagen wäre ich mal ganz schön vorsichtig.
Erst behauptest Du einen Kassenbon erhalten zu haben und dann bezichtigst du die Kassiererin des Diebstahls.
Wie soll das zusammenpassen? Ohne den Betrag ordungsgemäß kassiert zu haben, erstellt die Kasse auch keinen Bon.
Bei den heutigen Computerkassen lassen sich Kassiervorgänge weit zurück verfolgen und ältere Kassen haben mitlaufende Kassenrollen, die sehr lange aufbewahrt werden müssen.
Hast Du die Gardinen bezahlt, muss der Vorgang auf jeden Fall nachzuweisen sein. ist es nicht so, überlege noch einmal gut, ob Du den Betrag vielleicht nicht doch noch schuldig geblieben bist.
Irren ist menschlich und bevor Du den Bären steppen lässt, gehe den Vorgang lieber noch einmal durch.
ich habe die Kasseierin nicht des Diebstahls bezichtigt, ich habe nur gesagt dass die Möglichkeit bestehen könnte. Ich bin doch schließlich nicht verpflichtet jeden Kassenbon aufzuheben.
Als allererstes würde ich den Verkäufer erstmal darauf hinweisen, dass du noch keine Rechnung erhalten hast. Dann kannst du mal weiter sehen.
Man sollte davon ausgehen, das abholbereite Ware immer nur gegen Bezahlung herausgegeben wird. Und das sollte sich doch mit Durchschlag im Quittungsblock oder dem Kassenjournal (Bonrolle) auch nachvollziehen lassen.
Gegen ein "Taschengeschäft" (Geld ohne Kassenbuchung eingesteckt) einer betrügerischen Angestellten bist du allerdings machtlos :-(
Denn: Rechtlich gesehen musst du die Zahlung nachweisen, wenn es zum Mahnbescheid oder einer Zahlungsklage kommt. Ärgerlich, aber da musst du tasächlich doppelt zahlen, was dir immerhin weitere Kosten ersparen würde :-(
G imager761
Man sollte davon ausgehen, das abholbereite Ware immer nur gegen Bezahlung herausgegeben wird.
genau so und nicht anders.
Meine Mutter war beim Kauf dabei gewesen, reicht das aus?1