Rechnung bezahlt, keine Quittung erhalten, jetzt Zahlungserinnerung bekommen

4 Antworten

Muss ich nun doppelt zahlen??

Wer die Erfüllung einer Forderung behauptet, muß deren tatsächliche Voraussetzungen nachweisen können. Oder um es im Klartext zu sagen: Du mußt den Nachweis der Zahlung erbringen. Ist denn niemand mit Dir zusammen im Laden gewesen, von der Verkäuferin mal abgesehen? Der könnte Zeuge für die Zahlung sein. Hat der Laden denn eine elektronische Registrierkasse? Da müßte doch am Abholtag ein Zahlungseingang in der fraglichen Höhe aufzufinden sein. Da solltest Du Dir schon Gedanken drüber machen. Ansonsten zahlst Du wirklich doppelt.


FrauIrmgard 
Beitragsersteller
 27.09.2013, 19:03

Meine Mutter war beim Kauf dabei gewesen, reicht das aus?1

FrauIrmgard 
Beitragsersteller
 27.09.2013, 19:11
@FrauIrmgard

Könnte es nicht sein, dass die Kassiererin sich den Betrag selber in die Tasche gesteckt hat?

Privatier59  27.09.2013, 19:18
@FrauIrmgard

beim Kauf dabei

Wenn die den Bezahlvorgang beobachtet hat selbstverständlich. Was die Kassiererin betrifft, so würde ich mit Beschuldigungen sehr vorsichtig sein. Nicht dass Du Dir eine Strafanzeige wegen Verleumdung einhandelst.

dass die Kassiererin sich den Betrag selber in die Tasche gesteckt hat?

Holla die Waldfee.... Mit solchen Aussagen wäre ich mal ganz schön vorsichtig.

Erst behauptest Du einen Kassenbon erhalten zu haben und dann bezichtigst du die Kassiererin des Diebstahls.

Wie soll das zusammenpassen? Ohne den Betrag ordungsgemäß kassiert zu haben, erstellt die Kasse auch keinen Bon.

Bei den heutigen Computerkassen lassen sich Kassiervorgänge weit zurück verfolgen und ältere Kassen haben mitlaufende Kassenrollen, die sehr lange aufbewahrt werden müssen.

Hast Du die Gardinen bezahlt, muss der Vorgang auf jeden Fall nachzuweisen sein. ist es nicht so, überlege noch einmal gut, ob Du den Betrag vielleicht nicht doch noch schuldig geblieben bist.

Irren ist menschlich und bevor Du den Bären steppen lässt, gehe den Vorgang lieber noch einmal durch.


FrauIrmgard 
Beitragsersteller
 28.09.2013, 19:56

ich habe die Kasseierin nicht des Diebstahls bezichtigt, ich habe nur gesagt dass die Möglichkeit bestehen könnte. Ich bin doch schließlich nicht verpflichtet jeden Kassenbon aufzuheben.

Als allererstes würde ich den Verkäufer erstmal darauf hinweisen, dass du noch keine Rechnung erhalten hast. Dann kannst du mal weiter sehen.

Man sollte davon ausgehen, das abholbereite Ware immer nur gegen Bezahlung herausgegeben wird. Und das sollte sich doch mit Durchschlag im Quittungsblock oder dem Kassenjournal (Bonrolle) auch nachvollziehen lassen.

Gegen ein "Taschengeschäft" (Geld ohne Kassenbuchung eingesteckt) einer betrügerischen Angestellten bist du allerdings machtlos :-(

Denn: Rechtlich gesehen musst du die Zahlung nachweisen, wenn es zum Mahnbescheid oder einer Zahlungsklage kommt. Ärgerlich, aber da musst du tasächlich doppelt zahlen, was dir immerhin weitere Kosten ersparen würde :-(

G imager761


blnsteglitz  27.09.2013, 22:33

Man sollte davon ausgehen, das abholbereite Ware immer nur gegen Bezahlung herausgegeben wird.

genau so und nicht anders.