Für eine Mietwohnung wurde eine Bankbürgschaft an den Vermieter gegeben. Das Mietverhältnis wurde zum 30.12.13 beendet. Noch hat der Vermieter die Bürgschaft nicht zurückgegeben. Für die Bürgschaft fallen ja weiterhin Zinsen bei der Bank an. Muss der Vermieter die ab 1.1.14 übernehmen, wenn er nicht tätig wird?
Mietbürgschaft noch nicht zurückgegeben, obwohl Mietverhältnis bereits 5 Monate beendet..
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