Alleinige Duschmöglichkeit nicht nutzbar- Höhe Mietminderung?
Hallo,
wir haben Mitte Februar 2024 einen Mietvertrag (Einzug 30.03.2024) unterschrieben. 2-3 Wochen nach der Unterschrift haben wir dann die Info vom Vormieter bekommen, dass die Dusche zu unserem Einzugstermin wegen eines Wasserschaden hinter der Dusche nicht nutzbar sein wird. Darauf haben wir den Vermieter angesprochen wieso uns von dem Schaden bei der Besichtigung nichts gesagt wurde und wieso wir so eine wichtige Info vom Vormieter erfahren anstatt von ihm. Angeblich wusste er nichts von diesem Schaden obwohl er schon die Auftragsbestätigung der Handwerker unterschrieben hatte.
Das Trocknungsgerät wurde in der Woche vom 18.03.2024 installiert und ab diesem Zeitpunkt hätte der Vormieter nicht mehr duschen dürfen, woran er sich aber nicht gehalten hat, deswegen hat sich die Trocknungszeit auch verzögert. Uns wurde gesagt dass die komplette Reparatur ca. 4-8 Wochen dauert, der Zeitraum ist jetzt schon deutlich überschritten. Seit 2 Wochen tut sich leider nichts mehr, da die Fliesen nicht geliefert werden. (Die Fliesen wurden erst bestellt als das Trocknungsgerät abgebaut wurde, obwohl die Fliesen viel früher rausgerissen wurden)
Wir hatten uns auf eine Mietminderung von 30% geeinigt. Die Mietminderung wurde allerdings auf Grundlage der Kaltmiete berechnet. Bei Familie können wir nicht regelmäßig duschen gehen, weil diese auf einfache Fahrt über 40km entfernt wohnen. Wegen des Wasserschadens haben wir uns bei einem Fitnessstudio angemeldet um dort duschen gehen zu können, die Kosten tragen wir selbst.
Die Frage ist jetzt welche Rechte wir noch haben und ob die 30% bei der langen Dauer noch angemessen sind?
5 Antworten
§0 % wird das Ende der Fahnenstange sein. ich hätte mal an 25 % gedacht.
Hängt aber von den gegebenheit ab, also ob Heißwasser verfügabr ist, oder nicht.
Die Mietminderung von 30% ist angemessen, mehr dürfte da nicht erzielbar sein. Diese darf von der Warmmiete berechnet werden. Für die Vergangenheit können keine Nachforderungen durchgesetzt werden, ihr solltet dem VM aber schnellstmöglich anzeigen, dass ihr die Mietminderung ab sofort von der Bruttomiete abzieht.
Die Dauer der Maßnahme hat keinen Einfluss auf die Höhe der Mietminderung. Bei 30% dürfte der VM bereits ein großes Interesse haben, den Schaden schnellstmöglich zu beheben.
Tatsächlich seid ihr mit 30 % Minderung mehr als gut bedient und natürlich wird eine Mietminderung nur von der Kaltmiete berechnet. Solange es in der Wohnung Warm- und Kaltwasser gibt, könnt ihr euch ja schließlich komplett von Kopf bis Fuß waschen. Duschen ist Luxus. Also ist es eure freie Entscheidung, euch in einem Fitnessstudio anzumelden. Eine Notwendigkeit sehe ich hierfür ganz und gar nicht.
bitte lachen sie mich nicht aus... und ich mache mich nicht lustig... habe heute Campingsendung gesehen
wäre das erstmal ne lösung?
Koncey Camping Duschzelt Tragbar Umkleidezelt Outdoor Privatsphäre Zelt 0.8 x 2mbei amazonien
dann bleibt ihre duschwand trocken
Alles OK so, weitere Ansprüche dürftet ihr nicht haben, 30% ist schon sehr hoch!
Mietminderung von der Kaltmiete ist doch richtig. Warm wird nach Verbrauch abgerechnet. Da kein Verbrauch existiert, wird der ja eh am Ende geringer sein.