Darf ein Vermieter, die letzte Gehaltsabrechnung von Bewerbern für eine Mietwohnung verlangen?
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6 Stimmen
8 Antworten
Man muss das Verlangen natürlich nicht erfüllen. Dann darf er die Wohnung aber auch einem anderen Interessenten vermieten.
ich habe mal ja abgestimmt...
ob ja oder nein wäre mir auch egal, weil ich eh nicht vermieten würde... lieber leerstehen lassen... alles andere gibt nur Probleme...mein Onkel hatte vor Jahren ein Haus vermietet... war der netteste Bewerber mit Blumenstrauß... wie auch immer... nach 3 Monaten zahlte der keine Miete mehr... nach 1,5 Jahren hatte er ihn rausgeklagt, Badezimmer leer geräumt... alle Armaturen weg... Toilette weg... das hatte ihm gut und gerne 10000 Euronen gekostet...
Ein Bekannter ruft sogar beim Arbeitgeber an.. und erkundigt sich ob der da arbeitet... und ob die Stelle ungekündigt ist...würde ich genauso machen...
aber vermieten nie und nimmer...dann lieber leerstehen lassen
wenn mal angenommen ich spekulieren würde dann würde ich wenn nur mit Gehaltsabrechnung...der Rest bekommt dann eben ne Absage... gibt ja genug Bewerber...
Das Problem ist, das der VM in seiner Mieterwahl frei ist, stimmst du seinen Bedingungen nicht zu, weil du sie nicht für Rechtens hälst, gibt er dir eben die Wohnung nicht.
Will er die Abrechnungen aber Nachträglich haben, hat er Pech gehabt. Wie und ob sich dein Einkommen in der Mietzeit ändert hat ihn nichts anzugehen und wäre auch kein Kündigungsgrund.
Je nachdem, wo man die Wohnung will, wird man diese halt nicht bekommen. Denn kein Vermieter ist verpflichtet die Wohnung zu vermieten.
Ja - aber normalerweise sollte er die letzten 3 Gehaltsabrechnungen sich zeigen lassen.