Hauskredit kann nicht mehr bezahlt werden. hilfe

Hallo liebe Gemeinde. Ich bin total verzweifelt. Ich schildere mein Problem mal von vorne. Ich habe mir mit meinem Ex freund im jahr 2011 ein Haus zusammen gekauft. Beide haben wir zu gleichen Teilen für das Grundbuch unterschrieben. Leider ging unsere Beziehung dann ende des Jahrees 2011 auseinander. Seitdem steht das Haus leer und wir bezahlen die Raten eigentlich umsonst. Das Haus wurde mit Hilfe eines Finanzierungsberaters über die BHW finanziert. Es stand nun seit einem halben Jahr zum Verkauf aber leider hat sich kein Käufer gefunden bis jetzt . Nun können wir ab Januar 2013 die Raten nicht mehr bezahlen. Da von uns keinrr in dem Haus wohnt ist es auf der einen Seite nicht das grosse Problem dass es dann wohl zur Zwangsversteigerung kommt. Nun meine Frage....wenn wir ab Januar die raten nicht mehr bezahlen...wie lange dauerrt es bis die versteigerung in die wege geleitet wird und was passiert mit den restschulden?!? klar dass die bezahlt werden müssen. aber wie ?! ich verdiene noch keine 1100euro im monat...muss ich angst vor einer lohnpfändung haben?!? ich weiss das hört sich alles ziemlich naiv an...und ich würde auch alles gerne rückgängig machen wenn ich Könnte. aber das geht ja leider nicht. nun hoffe ich auf einen rat von jemandem hier der sich damit auskennt. weiss nichr mehr weiter. habe angst dass ich alles verliere was ich habe.

Finanzierung, Trennung, Zwangsversteigerung
Verkäufer will zurücktreten bzw. fordert Schwarzgeld

Hallo Ihr,

Unser Hauskauf schien perfekt. Vor-Kaufvertrag beim Makler unterschrieben, bei der Bank alles unterschrieben, Notar Termin auf nächste Woche vereinbart.

Der Kauf ist an und für sich etwas kompliziert von vorneherein. Wir hatten das Haus ursprünglich für 200.000€ vor einem halben Jahr angeschaut. Mußten dann wie die finanzierende Bank den Grundbucheintrag in Kopie wollte, feststellen das mehr als 200.000 auf dem Haus lasten. Uns wurde dann von der Bank die am Haus 1. Grundsicherung hatte, gesagt das dann die Zwangsversteigerung ansteht. Wir teilten der bank mit, dass sie uns dann den termin doch mitteilen sollte.

Diese meldete sich dann vor ca 4 Wochen. Sagte uns sie habe alle Gläubiger angeschrieben und vergleiche gemacht & wir könnten für 170.000€ kaufen. Wir waren begeistert. Haben Gespräche mit der Bank udn dem Makler geführt. Eben auch Verträge fertig gemacht. Mit dem Verkäufer selbst hatten wir nichts zutun. Diesen haben wir erst beim Vor-Vertrag unterschreiben gesehen vor 2 Tagen.

Nun rief er uns heute an und fordert 20.000€ in bar von uns. Ansonsten würde er den Notartermin absagen bzw. nicht einwilligen in den Verkauf. Denn er wolle mehr. Er brüllte uns auch am Telefon an vonwegen das ihm das ja sche*ß egal sei, ob wir das nehmen oder ob Zwangsversteigert wird.

Was tun wir nun? Wir müßen für den Kredit dann ja bereitstellungsgebühr zahlen wenn wir ihn nihct benötigen. Notar müßen wir auch trotzdem zahlen bei so kurzfristiger absage oder? Und in dem Vorkaufvertrag steht, dass wir bei nicht kaufen 1.000€ zahlen müßen. Gilt das auch wenn der Verkäufer zurückzieht? Kann der Verkäufer überhaupt zurückziehen bei dem Schuldenberg?

Was sollen wir nun tun? Sind komplett verzweifelt!

Finanzierung, Haus, Zwangsversteigerung, Schaden
Darf Gerichtsvollzieher teure Ausbildungsgeräte/Maschinen und unwertvolle Bücher mitnehmen?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, hier hat jemand Erfahrung damit.

Mir ist bekannt, dass Dinge, die zur Ausbildung benötigt werden, nicht einfach gepfändet werden dürfen aber was ist, wenn diese Geräte einen Wert haben? Kommt eine Austauschpfändung in Frage, wenn es dann nicht mehr gleichwertig wäre?

Ich habe eine alte offene Forderung (etwas unter 2.000 Euro). Da ich nur Bafög erhalte (befinde mich in Ausbildung zur Bekleidungstechnikerin, erhalte hier jedoch keinen Lohn), kann ich Sie leider nicht bezahlen und voraussichtlich auch in den nächsten 2 bis 3 Jahren nicht. Der Gerichtsvollzieher kommt.

Nun musste ich mir vor kurzem eine teure Nähmaschine anschaffen, um den Anforderungen der Ausbildung gerecht zu werden. Aktuell arbeiten wir viel von Zuhause aus. Um das zu finanzieren, habe ich einen Bildungskredit erhalten. Der Wert der Maschine liegt bei knapp 3.000 Euro. Sie verfügt über einen Nadeltransport, da das beim Nähen feiner Stoffe hilft.

Nun ist die Frage, kann diese Maschine mir weggepfändet werden und gegen ein älteres Modell ausgetauscht werden? Ggf. gegen eins ohne Nadeltransport oder sehr verschlissen? Weil ich damit offiziell ja die gleichen Aufgaben erfüllen könnte, wenn auch weniger perfekt etc.?

Und eine weitere Frage, ich habe gelesen, dass Bücher gepfändet werden können. Ich habe sehr viele Bücher, ein ganzes großes Regal voll. Die Bücher haben eigentlich keinen großartigen Wert, Romane, ein paar Biographien, Sachbücher... nicht unbedingt zu Ausbildungszwecken, sondern vieles zur Bildung allgemein oder Unterhaltung. Viele Mängelexemplare oder optisch nicht mehr so einwandfreie aber ich hänge sehr an ihnen, da ich viel lese. Werden sie realistischerweise mitgenommen oder wäre das den Aufwand nicht wert bzw nicht erlösbringend genug?

Vielen Dank, ich hoffe auf hilfreiche Antworten und wünsche ein schönes Wochenende

Anwalt, Ausbildung, BAföG, Gerichtsvollzieher, Gläubiger, Justiz, Pfändung, Recht, Rechtsanwalt, Schulden, Schuldnerberatung, Zwangsversteigerung, Zwangsvollstreckung, Azubi, Forderung, rechte und pflichten, HILFE DRINGEND
Zwangsversteigerung mit alter Auflassungsvormerkung aus unerfüllten Kaufvertrag möglich, Rechtsfolgen?

Hier etwas sehr sehr kniffeliges:

V hat vor über 10 Jahren eine Sondereigentumseinheit "Keller" in einer WEG an K per notarieller Urkunde verkauft. Bedingung war, dass die Sondereigentumseinheit "Keller" zu einer "Wohnung" unverzüglich durch V im Grundbuch geändert wird. Dies ist nach jahrelangen Bemühen des V final gescheitert, es gab keine Zustimmung in der WEG.

K hat bis heute nur 50% an V bezahlt, Restzahlung und Eigentumsübergang erst fällig bei Nutzungsänderung zu Wohnung im Grundbuch. K ist laut Kaufvertrag im Besitz und wohnt zweckentfremdet in der Einheit, die offiziell keine "Wohnung" ist, welches K nicht stört.

K zahlt das WEG Hausgeld (V war ganz früher selbst der Verwalter der WEG und hatte das so "arrangiert" dass die "Keller-Einheit" als Wohneinheit bereits verrechnet wird, so konnte V lange selbst den Keller als Wohnung nutzen. Rest der Eigentümer war dies nicht bewusst.)

K hat Auflassungsvormerkung im Grundbuch stehen. Eigentümer im Grundbuch ist nach wie vor V.

Jetzt wird gegen V in das Eigentum von einem Dritten aufgrund einer nachrangig eingetragenen Sicherungshypothek vollstreckt, Zwangsversteigerungsverfahren läuft, Grundbuch durch Gericht beschlagnahmt.

Das Amtsgericht ist sich in einem derartigen Fall auch nicht rechtssicher, was passieren wird, da sehr komplexer Fall.

Die Auflassung bleibt als bestend bleibendes Recht und wird in das geringste Gebot in Höhe des Verkehrswert aufgenommen.

Annahme: Es kommt zu einem Zuschlag.

Die Einheit wird an E verkauft. Kann E den K räumen lassen? (trotz Auflassungsvormerkung, deren Grundlage der unerfüllte alte Kaufvertrag zwischen Alteigentümer V und K ist).

Was passiert mit dem alten, unerfüllten Kaufvertrag zwischen V und K?

Kann K durch Zahlung der alten Restkaufpreisforderung an ?V? oder auch ?E? zumindest seine Auflassung nutzen und doch Eigentümer werden und vom E Herausgabe fordern auch nach Versteigerung? Die alte Vertrags-Bedingung aus "Sondereigentum" wird "Wohnung" wäre aber immer noch erfüllt.

Sehr komplexe Konstellation. Auf Nachfrage sagte das Gericht dass wohl eine bedingte SIcherungshypothek für den Zuzahlungsfall bei Zuschlag eingetragen werden würde. Was bedeutet das? Mehr wollte man nicht erklären, müsse sich erst einlesen.

An wen sind/wären die Restkaufpreiszahlungen von K zu zahlen? Sind die überhaupt zu zahlen? Die Vertragsgrundlage dazu von V "Keller wird Wohnung" ist ja nicht erfüllbar.

Wie gesagt, sehr komplex da es viele Rechtsgebiete übergreift. Vielleicht könnt Ihr hier Licht ins Dunkle bringen.

Danke vorab, sonnige Grüße

Immobilien, Kaufvertrag, Recht, Zwangsversteigerung
Zwangsversteigerung / Inserate ohne Zustimmung des Eigentümers?

Guten Abend,

Nach Scheidung von Person A und Person B ist das gemeinsame Haus in der Teilungsversteigerung. Der Termin ist vom Amtsgericht bereits festgesetzt.

Aktuell leben in dem Haus noch Person B mit deren leiblicher Tochter. Die beiden tragen z. Zt. noch die anfallenden laufenden Kosten für die Immobilie (Finanzierung, Abgaben, Energiekosten etc.).

Seit ein paar Tagen ist auf dem Grundstück richtig Bambule, es halten verstärkt PKW´s vor dem Haus, aus denen Fotos vom der Immobilie gemacht werden und es betreten immer wieder Fremde das besagte Grundstück, gucken durch die Fenster und klingeln häufig auch.

Diese Situation ist für Person B und die Tochter sehr belastend und beängstigend, zumal die Tochter Rollstuhlfahrerin ist und tagsüber teilweise allein zu Hause ist. Die Polizei scheint das Treiben nicht zu interessieren.

Die Immobilie wird bereits durch 2 verschiedene Agenturen

  • AZ Agentur für Zwangsversteigerungsinformationen GmbH
  • Argetra GmbH

OHNE ZUSTIMMUNG von Person B auf diversen Internetportalen zur Vermittlung angeboten. In den Ausschreibungen werden die Straße, die Postleitzahl und der Ort genannt.

Nun die Frage:

Dürfen besagte Agenturen ohne die Zustimmung des (Noch-)Eigentümers B die zur Teilungsversteigerung stehende Immobilie einfach im Internet inserieren und zur Vermittlung anbieten? Kann man ggf. rechtlich gegen diese Agenturen vorgehen bzw. die Löschung der Inserate verlangen?

Und was kann man ggf. gegen das Betreten des Grundstücks durch Unbefugte/Fremde rechtlich unternehmen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus!

John

Immobilien, Zwangsversteigerung
Wohnung besichtigen bei Teilungsversteigerung gemeinsamer Eigentümer

Hallo, zwei Eheleute besitzen zu 50%-Eigentum ein Haus. Sie trennen sich, die Frau zieht aus, der Mann bleibt alleine wohnen. Der Ehemann beantragt die Auflösung der Eigentumsgemeinschaft mittels Teilungsversteigerung (=Sonderform der Zwangsversteigerung). Der Ehemann hat viel Geld. Er sagt: "...Ich lasse unser Haus versteigern, damit ich es selbst ganz billig kaufen kann und Du nichts abbekommst...". Tatsächlich wird eine Immobilie in dieser ZV-Sonderform für nur 50% des Verkehrswertes versteigert und jeder Eigentümer kann ohne Strohmann mit steigern - die Ehefrau hat angeblich keine Rechtsmittel, die Versteigerung abzuwehren. Sie hat auch kein Geld mit zu steigern. Deshalb sucht sie Käufer: Aber der Ehemann verweigert jede Besichtigung. Die Rechtsanwältin der Ehefrau sagt, sie habe -obwohl sie zu 50% Eigentümerin ist- kein Recht, einen eigenen Zutritt und schon gar nicht einen Zutritt von Kaufinteressenten einzuklagen. Die Eheleute sitzen daher fast alleine in der Versteigerung: kein Kaufinteressent bietet auch nur annähernd an den Verkehrswert - denn Niemand durfte das Haus innen besichtigen. Und so bekommt der Ehemann für fast 50% des Verkehrswertes das gemeinsame Haus - und die Ehefrau soll keine Rechtsmittel dagegen haben?

Das habe ich vor 5 Jahren erlebt. Heute zweifele ich daran, ob die Rechtsanwältin mich nicht falsch beraten hat.

Hätte es vielleicht doch Rechtsmittel gegeben? Hätte ich wenigstens die Besichtigungen vielleicht doch irgendwie einklagen können? - denn ich war ja immerhin 50%ige Eigentümerin.

Ein bloßer Kaufinteressent in einer ZV kann sicherlich keine Besichtigung einklagen, aber ein Teil-Eigentümer? Selbst ein Vermieter hat doch das Recht, sich Zugang zu seinem Eigentum bei den Mietern zu verschaffen.

Und im vorliegenden "Scheidungs"-Konstrukt wäre von vorne herein klar, dass der reiche Ehepartner den armen ganz legal voll abzocken kann - das kann doch nicht geltendes Recht sein - oder doch?

Recht, Scheidungsrecht, Teilungsversteigerung, Zivilrecht, Zwangsversteigerung, BGB
DRINGEND Leiibgeding und Zwangsversteigerung

Hallo und guten Abend bräuchte ganz dringend einen Rat,da wir erst jetzt erfahren haben,dass nächste Woche das Haus meiner Mutter,das sie 1995 per Notar an unsere Schwester übertragen hatte,zwangsversteigert werden soll.

Bei der Übertragung des Hauses wurde ein lebenslanges Leibgeding auf unsere Mutter ins Grundbuch eingetragen,allerdings auf zweitem Rang.Auf dem ersten Rang war eine Bankhypothek eingetragen,die aber zu diesem Zeitpunkt bereits abgetragen war.2002 nahm meine Schwester wohl eine Hypothek auf das Haus auf,wobei die neue kreditgebende Bank in die noch eingetragene aber abgetragene Hypothek mit allen Rechten und Pflichten eintrat,damit anscheinend kein neuer Grundbuch Eintrag erfolgen musste.

Nun habe ich beim Amtsgericht angerufen und die Auskunft erhalten,dass das Haus beim Versteigerungstermin mit 2 Gebotsmöglichkeiten aufgerufen wird:Einmal mit "älterer Dame" und ein weiteres Mal ohne "älterer Dame",wobei bei dem ersten Gebot,das niedriger sein darf,das Leibgeding übernommen werden müsste.Gleichzeitig könne man auch ein höheres Gebot abgeben mit "älterer Dame" wobei dann das Leibgeding aus dem Grundbuch gelöscht würde,und der Erwerber diesbezüglich keine Verpflichtung mehr einginge.

Da uns gesagt wurde ,da das Leibgeding an zweiter Stelle stünde,würde es sowieso verfallen,sind dies Aussagen für uns sehr verwirrend.Hilfe,wer kann da Licht ins Dunkel bringen.Ich bin für jeden Rat dankbar.

Danke und freundliche Grüße

Zwangsversteigerung