Hallo,
es steht eine Immobilie zur Zwangsversteigerung mit folgender Bezeichnung:
Ideeller 1/2 Anteil an Einfamilienwohnhaus als Doppelhaushälfte
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-- In dem Gutachten heißt es weiter --
Bewertungsobjekt
Blatt lfd.-Nr. Flur Flurstück Größe
1328 2 3 253 395m²
Lasten und Beschränkungen
In Abteilung II des Grundbuches ist eingetragen:
3 zu 2) - Lastend auf dem 1/2 Anteil des Abt. I Nr. 2.2:
Die Zwangsversteigerung ist angeordnet.
Nicht eingetragene Umstände, die den Wert beeinflussen können, sind mir nicht bekannt.
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Mit der Bezeichnung "Abt. I Nr. 2.2" kann ich nichts anfangen. Da es in dem Gutachten nicht näher erläutert ist, gehe ich davon aus dass damit das Grundbuch gemeint ist - Liege ich mit dieser Annahme richtig?
Leider ist es für mich missverständlich ob nun damit das halbe Doppelhaus oder bereits eine halbe Doppelhaushälfte(also 1/4 Doppelhaus) bezeichnet ist; daher stelle ich die Frage an jemanden der mich aufklären kann, bevor ein vermeidlich großer Fehler begangen wird. Kann mich bitte jemand belehren? :)