Was bedeutet der Wegfall der Wertgrenzen 5/10 und 7/10?
Hallo,
bei der Zwangsversteigerung von Immobilien steht, dass die Wertgrenzen 5/10 und 7/10 weggefallen sind.
Bedeutet dies, dass sich bei den ersten beiden Terminen kein Käufer der Immobilie gefunden hat und nun die Versteigerung bei 0 euro losgeht?
gruß
2 Antworten
Na nicht gerade mit einem Gebot von 1 Euro, aber immerhin sind die Widerspruchmöglichkeiten wegefallen die sonst noch bestehen. Es gibt schon Chancen für 40, oder sogar 30 % kaufen zu können.
Unter Berücksichtigung der §§ 74 ff., 85 f. ZVG sieht es so aus, daß auch im 2. Termin die Wertgrenzen bestehen bleiben können, wenn im 1. Termin kein Gebot abgegeben worden ist oder wegen einer Einstellungsbewilligung des Gläubigers der Zuschlag versagt worden ist.