Zwangsversteigerung Haus, Besitzer unbekannt verzogen, Zwangsräumung oder kalte Räumung
Hallo, ich möchte ein Haus aus einer Zwangsversteigerung ersteigern. Laut Nachbarn ist die Besitzerin schon seit einigen Monaten nicht mehr vor Ort gewesen . Strom, Gas und Wasser sind lange abgeschaltet. Die Eigentümerin lagert jedoch noch einige Dinge in dem Haus. Meine Frage ist jetzt wie lange dauert es dann bis eine Zwangsräumg stattfindet da der Besitzer ja nicht benachrichtigt werden kann, da er als unbekannt verzogen gilt. Ist es eventuell auch möglich eine kalte Räumung vorzunehmen und mit einem unabhängigen Zeugen(zB Anwalt) zu dokumentieren und die Sachen sicher einzulagern? und wie lange müßte man die Sachen einlagern bis man Sie wegschmeißen kann?
1 Antwort
Icky: Dein "unabhängige Anwalt" wird dir eine zuverlässige Antwort geben. Du kannst auch den Rechtspfleger fragen.
Im übrigen werden die Gerichtbeschlüsse, falls der Schuldner mit unbekannter Adresse verzogenist, öffentlich zugestellt. Der rechtskr. Zuschlagsbeschuss gilt als Räumungstitel.