Zwangsversteigerung Vorbesitzer will nicht raus
Guten Abend. Haben vor 4 Monaten ein Haus Zwangsersteigert in dem der Eigentümer wohnt. Dieser hat Einspruch gegen den Bescheid eingelegt. Nach Abwarten von 4 Monaten kam jetzt ein Schreiben vom Landesgericht, dass seine Beschwerde zurückgewiesen wurde. Ist das Schreiben vom Landesgericht rechtsfähig? Kann man das Haus räumen lassen? Der Eigentümer behauptet, dass das alles nicht rechtsfähig sei und hat ein Schreiben ans Bundesverfassungsgericht geschrieben. Müssen wir jetzt abwarten oder räumen lassen?
4 Antworten
Lies mal folgenden Artikel:
Hi, ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr diesen Vorgang ohne anwaltliche Betreuung bewältigt habt. Was sagt denn Euer Anwalt zu diesem Vorgang? Er müßte Euch dies doch anhand des Schriftverkehrs besser erklären können, als wir hier nach Deiner Schilderung mutmaßen können.
Kann man das Haus räumen lassen?
Mann kann. Meint allerdings den Klageweg mit fünfstelligen Vorschüssen einzuschlagen, auf denen man bei Mittellosigkeit sitzenbliebe und sich auf monate-, gar jahrelangen Rechtsstreit einzustellen :-O
Woran hakt es denn? Wäre da eine einvernehmliche Einigung, nunmehr nach Vorlage eines rechtskräftigem Zuschlagsbeschlusses ihn doch noch gegen eine vierstellige "Auszugskostenbeihilfe", zahlbar nach Auszug, zum Umdenken zu bewegen, da nicht deutlich zielführender?
G imager761
Wo der (EX) Besitzer eine Beschwerde an das Landgericht geschickt hat war der Beschluss auch nicht rechtskräftig und ich durfte laut Rechtspfleger nicht räumen da es ein Schwebefall sei.