Hallo,

Ich habe ein Problem. Ich bin nicht vom Fach und kann mir somit nicht alles mit 100%iger Sicherheit beantworten.

Und zwar geht es um einen Familienverkauf von insgesamt 3 Grundstücken. 2 davon sind als Gartenland mit Vorkaufsrecht (erstrangig, Familie) eingetragen. Beim neuen Kaufvertrag besteht die Bank allerdings darauf in den ersten Rang zu kommen, vor dem Vorkaufsrecht der Familie. Was genau bedeutet das nun? Was ändert sich alles? Ist das eine echte Verschlechterung wenn das Vorkaufsrecht nachrangig eingetragen ist? Kann ich die Vorkaufsberechtigten irgendwie beruhigen, oder ist ihre Unmut begründet?

Vielen Dank!