Zwangsversteigerung - Grundsteuer ab Zuschlag?
Hallo,
ich habe am 18.08. eine Immobilie per Zwangsversteigerung gekauft.
Die Grundsteuer wurde vom Vorbesitzer für das komplette Jahr entrichtet. Der Vorbesitzer möchte nun von mir die anteilige Grundsteuer ab Zuschlag bis Jahresende erstattet bekommen haben. Mit Zuschlag gehen ja Lasten und Pflichten auf mich über. Ich habe mich bereits etwas belesen und konnte herausfinden, dass die Grundsteuer immer den Stichtag 01.01. des laufenden Jahres betrachtet. Ob das in dem Fall eine Rolle spielt weiß ich nicht.
Kann mir jemand bei dem Thema helfen?
1 Antwort
Der Grundsteuerbescheid ist ja an der Vorbesitzer ergangen und der ist zahlungsverpflichtet, auch wenn er nach dem 2.1. nicht mehr Eigentümer ist. Du musst nix erstatten. Bei Verkaufsverträgen kann das der Verkäufer durchsetzen, aber bei Zwangsversteigerungen hat der Ex-Eigentümer keine Rechte mehr am Grundstück. Du wirst von der Gemeinde keinen Bescheid für 2022 bekommen. Erst für 2023 wird ein neuer Bescheid kommen.
Was ist denn mit Versicherungen? Die laufen ja meist auch als Jahreszahlungen.....
Genau so ist es. Das hätte der Vorbesitzer wissen können (vielleicht wusste er es auch). Der Fragesteller darf nicht zur Zahlung genötigt werden.