Was bedeutet "Ideeller 1/2 Anteil an Einfamilienwohnhaus als Doppelhaushälfte"?
Hallo,
es steht eine Immobilie zur Zwangsversteigerung mit folgender Bezeichnung:
Ideeller 1/2 Anteil an Einfamilienwohnhaus als Doppelhaushälfte
--------------------------------
-- In dem Gutachten heißt es weiter --
Bewertungsobjekt
Blatt lfd.-Nr. Flur Flurstück Größe
1328 2 3 253 395m²
Lasten und Beschränkungen
In Abteilung II des Grundbuches ist eingetragen:
3 zu 2) - Lastend auf dem 1/2 Anteil des Abt. I Nr. 2.2:
Die Zwangsversteigerung ist angeordnet.
Nicht eingetragene Umstände, die den Wert beeinflussen können, sind mir nicht bekannt.
----------------------------------
Mit der Bezeichnung "Abt. I Nr. 2.2" kann ich nichts anfangen. Da es in dem Gutachten nicht näher erläutert ist, gehe ich davon aus dass damit das Grundbuch gemeint ist - Liege ich mit dieser Annahme richtig?
Leider ist es für mich missverständlich ob nun damit das halbe Doppelhaus oder bereits eine halbe Doppelhaushälfte(also 1/4 Doppelhaus) bezeichnet ist; daher stelle ich die Frage an jemanden der mich aufklären kann, bevor ein vermeidlich großer Fehler begangen wird. Kann mich bitte jemand belehren? :)
2 Antworten
Versteigert wird nicht das Doppelhaus, sondern eine der Doppelhaushälften.
Daran haben 2 Personen Miteigentum. Ideell bedeutet nichts anderes als dass es keine Aufteilung nach WEG gibt.
Wer diesen Hälfteanteil ersteigert kann im Grunde genommen damit nicht viel anfangen. Über die Nutzung des Hauses kann er nur zusammen mit seinem Miteigentümer entscheiden.
Im Normalfall wird kein Außenstehender auf so etwas steigern. Allenfalls der betreibende Gläubiger wird bieten um anschließend die Teilungsversteigerung einzuleiten. Erst dadurch besteht für ihn die Chance an sein Geld zu kommen. So etwas zieht sich dann über Jahre hin.
Das bedeutet genau das, was der Gutachter damit meinte, man weiss es also nicht.
Aber auf der homepage des Amtsgerichtes solltest Du die genaue Grundbuchbezeichnung des zu versteigernden Objektes auch einsehen können.