Teilungsversteigerung - Miteigentümer zieht nicht aus
Sachverhalt: Eine Erbengemeinschaft A, B und C betreiben die Zwangsversteigerung einer schuldenfreien Immobilie, in welcher A wohnt. A hat erklärt, dass er nicht ausziehen will. Ich erhalte beim Versteigerungstermin den Zuschlag und bin verpflichtet, mein Gebot an das Amtsgericht zu bezahlen. Davon erhält A ein Drittel. Frage: Gibt es eine Möglichkeit, die Auszahlung an A solange zu blockieren, bis er auszieht? Oder muss ich ggf. den vom Gerichtsvollzieher verlangten Vorschuss (wg. Räumung) von A auf dem Klageweg zurückfordern?
5 Antworten
Miczak:
Mit der Verkündung des Zuschlags bist du als Ersteher Eigentümer des Versteigerungsobjekts.
Der vollstreckbare Zuschlagsbeschluss gilt als Räumungstitel.
Wird der Miteigentümer nicht voll befriedigt, kann er gegen dich die Wiederversteigerung veranlassen.
Empfehlung: Steigpreis auflagenfrei zahlen, Räumung veranlassen und Räumungskosten gegen den Schuldner erforderlichenfalls gerichtich geltend machen.
Die Auszahlung zu blockieren bis A ausgezogen ist besteht nicht. Sie müssten eine angemessene Frist setzten und nach erfolglosem Ablauf einen Räumungstitel erwirken.
Hier findest Du Verhaltensmuster nach einer Zwangsversteigerung. Unter anderem auch, was zu tun ist, wenn der Eigentümer oder Mieter nicht ausziehen will.
Dein Problem wird unter Punkt 29 beschrieben.
Vielen Dank Euch allen, die mir geantwortet haben. Das habe ich aber alles schon gewusst. Meinem Rechtsempfinden wollte nur nicht einleuchten, dass A u.U. ein Drittel des Versteigerungserlöses erhält, obwohl er vorher die Umsetzung der Versteigerung sabotiert hat. Wenn es keine Möglichkeit gibt - z.B. Einzahlung des Steigpreises auf ein notarielles Anderkonto - bleibt wohl nur der Weg, wie ihn Franzl0503 beschreibt. Nochmals Dank!
Würde A ne Frist setzen und nach dieser Räumungsklage, natürlich zu seinen Lasten
Dein Geld geht an die Erbengemeinschaft.
Oder muss die Erbengemeinschaft (der Du auch angehörst) erst Dich verklagen?
Mir scheint, ihr und /oder Du wollt gutes Geld verbraten.
Bevor hier ein Richter entscheiden muss, wäre eine Einigung (wie auch immer) billiger.
Gütliche Einigung ist zweifellos der preiswerteste Weg.
Oftmals sind die Parteien aber derart zerstritten, da wäre jede weitere Annäherung die eigentlich der Sache dienen soll, eine mittlere Kriegserklärung.