Hallo und guten Abend bräuchte ganz dringend einen Rat,da wir erst jetzt erfahren haben,dass nächste Woche das Haus meiner Mutter,das sie 1995 per Notar an unsere Schwester übertragen hatte,zwangsversteigert werden soll.

Bei der Übertragung des Hauses wurde ein lebenslanges Leibgeding auf unsere Mutter ins Grundbuch eingetragen,allerdings auf zweitem Rang.Auf dem ersten Rang war eine Bankhypothek eingetragen,die aber zu diesem Zeitpunkt bereits abgetragen war.2002 nahm meine Schwester wohl eine Hypothek auf das Haus auf,wobei die neue kreditgebende Bank in die noch eingetragene aber abgetragene Hypothek mit allen Rechten und Pflichten eintrat,damit anscheinend kein neuer Grundbuch Eintrag erfolgen musste.

Nun habe ich beim Amtsgericht angerufen und die Auskunft erhalten,dass das Haus beim Versteigerungstermin mit 2 Gebotsmöglichkeiten aufgerufen wird:Einmal mit "älterer Dame" und ein weiteres Mal ohne "älterer Dame",wobei bei dem ersten Gebot,das niedriger sein darf,das Leibgeding übernommen werden müsste.Gleichzeitig könne man auch ein höheres Gebot abgeben mit "älterer Dame" wobei dann das Leibgeding aus dem Grundbuch gelöscht würde,und der Erwerber diesbezüglich keine Verpflichtung mehr einginge.

Da uns gesagt wurde ,da das Leibgeding an zweiter Stelle stünde,würde es sowieso verfallen,sind dies Aussagen für uns sehr verwirrend.Hilfe,wer kann da Licht ins Dunkel bringen.Ich bin für jeden Rat dankbar.

Danke und freundliche Grüße