Teilungsversteigerung - Miteigentümer zieht nicht aus
Sachverhalt: Eine Erbengemeinschaft A, B und C betreiben die Zwangsversteigerung einer schuldenfreien Immobilie, in welcher A wohnt. A hat erklärt, dass er nicht ausziehen will. Ich erhalte beim Versteigerungstermin den Zuschlag und bin verpflichtet, mein Gebot an das Amtsgericht zu bezahlen. Davon erhält A ein Drittel. Frage: Gibt es eine Möglichkeit, die Auszahlung an A solange zu blockieren, bis er auszieht? Oder muss ich ggf. den vom Gerichtsvollzieher verlangten Vorschuss (wg. Räumung) von A auf dem Klageweg zurückfordern?
Teilungsversteigerung,
Zwangsversteigerung