Hallo,

es steht eine Immobilie zur Zwangsversteigerung mit folgender Bezeichnung:

Ideeller 1/2 Anteil an Einfamilienwohnhaus als Doppelhaushälfte

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-- In dem Gutachten heißt es weiter --

Bewertungsobjekt

Blatt   lfd.-Nr.   Flur   Flurstück   Größe

1328   2      3   253      395m²

Lasten und Beschränkungen

In Abteilung II des Grundbuches ist eingetragen:

3 zu 2) - Lastend auf dem 1/2 Anteil des Abt. I Nr. 2.2:

Die Zwangsversteigerung ist angeordnet.

Nicht eingetragene Umstände, die den Wert beeinflussen können, sind mir nicht bekannt.

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Mit der Bezeichnung "Abt. I Nr. 2.2" kann ich nichts anfangen. Da es in dem Gutachten nicht näher erläutert ist, gehe ich davon aus dass damit das Grundbuch gemeint ist - Liege ich mit dieser Annahme richtig?

Leider ist es für mich missverständlich ob nun damit das halbe Doppelhaus oder bereits eine halbe Doppelhaushälfte(also 1/4 Doppelhaus) bezeichnet ist; daher stelle ich die Frage an jemanden der mich aufklären kann, bevor ein vermeidlich großer Fehler begangen wird. Kann mich bitte jemand belehren? :)