Mein Arbeitgeber beutet mich aus. Muss 300 -350 Stunden monatlich arbeiten. Was soll ich tun?

Ich arbeite über 300 Stunden im Monat und habe einen Stundenlohn von 7,50 Euro brutto. Bin im Objektschutz tätig und muss Baustellen bewachen. Heute habe ich die 19. Nachtschicht am Stück. Mal einen Tag frei? Dann ruft die Firma sofort an, dass ich doch arbeiten muss.

Einfach kündigen geht auch nicht, dann gibt es 3 Monate kein Geld vom Arbeitsamt und ich muss dem Amt 1000 Euro zurückzahlen, die sie mir für das Auto gegeben haben, den ich für diesen Job brauche.

Das Geld für den Monat August war erst am 27. September auf dem Konto, obwohl im Vertrag steht, dass das Geld bis spätestens am 25. auf dem Konto sein muss.

Sonntags- Nacht- oder Feiertagszuschläge zahlt die Firma auch nicht, obwohl sie einem doch gesetzlich zustehen. Es kommt auch häufiger vor, dass man nachts ohne Strom und daher auch ohne Heizung auf der Baustelle sitzt, jetzt, wo es langsam kälter wird, wird es nachts dann richtig unangenehm.

Circa 3000 Kilometer fahre ich mit dem Auto monatlich. Fahrtkosten zahlt mein Arbeitgeber übrigens auch nicht

In diesem Job hat mich übrigens auch das Arbeitsamt reingedrängt. Im Augenblick muss ich übrigens von 17 Uhr bis 7 Uhr morgens ran. Dazu kommen insgesamt noch 2,5 Stunden Fahrzeit. So läuft das hier regelmäßig ab.

Muss ich das wirklich alles hinnehmen, kann das Arbeitsamt mir wirklich 3 Monate mein Arbeitslosengeld streichen, wenn ich diesen Job kündige?

Arbeit, arbeitgeber, arbeitnehmer, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Arbeitslosengeld, arbeitsrecht, gehalt, Lohn
Bewertung Arbeitszeugnis, jemand Erfahrung?

Würde gerne eine kleine und kurze Auskunft einholen was andere von diesen Sätzen halten und ob es Doppeldeutigkeiten oder ähnliches gibt.

Überschrift, Einleitung und Aufgabenbeschreibung sehen meiner Meinung nach in Ordnung aus.

"Besonders möchten wir hervorheben, dass Herr XXX die Fortbildungen für XXX sowie XXX mit Erfolg abgeschlossen hat.

Herr XXX überzeugte uns mit dem sehr erfolgreichen Einsatz seiner vielseitigen und fundierten Fachkenntnisse. An unseren betrieblichen Weiterbildungsveranstaltungen nahm er immer mit viel Engagement teil. Auch in schwierigen Situationen zeichnete er sich durch eine sehr schnelle Auffassungsgabe aus und fand stets gute Lösungen.

Er war ein aktiver Mitarbeiter. Auftretende Schwierigkeiten überwand er mit Durchhaltevermögen. Mit der Arbeitsweise von Herrn XXX waren wir voll zufrieden. Darüber hinaus war er bei seiner Arbeit motiviert und engagiert.

Herr XXX zeichnete sich stets durch eine überdurchschnittliche Arbeitsqualität aus. Daneben zeichnete er sich durch sein hervorragendes Verständnis für technische Zusammenhänge aus.

Herr XXX hat bei der Erledigung seiner Aufgaben jederzeit unseren Erwartungen entsprochen. Mit seinen Leistungen waren wir mehr als voll und ganz zufrieden.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei. Herr XXX trug zu einem harmonischen Betriebsklima bei.

Herr XXX scheidet zum heutigen Tage aus unserem Unternehmen aus.

Wir bedauern die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danken Herrn XXX für die erfolgreiche Mitarbeit. Für seine berufliche Zukunft wünschen wir ihm alles gute.

arbeitnehmer, arbeitsrecht, Arbeitszeugnis
Neuer Arbeitgeber, Arbeitsvertrag unterschrieben zurückgeschickt. Führungszeugnis nachgereicht mit einem Eintrag. Was nun?

Hallo Leute,

ich weiß nicht weiter, vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich habe meinen aktuellen Arbeitgeber gekündigt, da ich etwas besseres gefunden habe. Ich bin auch schon aus der Kündigungsfrist raus. Jetzt hat mich die HR vom neuen Arbeitgeber angerufen und mir gesagt, dass ich wegen einem Eintrag im Führungszeugnis nicht da arbeiten darf. Dies geschah so, ich wurde mit einer Unterdrückten Telefonnummer angerufen und mir wurde angeboten meinen Vertrag aufzulösen oder ich werde zum 1. Arbeitstag gekündigt und freigestellt.
Ich war so schockiert, dass ich keine Antwort parat hatte und habe gesagt, ich würde eine Nacht darüber schlafen. Die Person am Telefon wollte mich quasi dazu drängen meinen Vertrag aufzulösen. Diese Person hat dann zum Schluss gesagt, dass sie morgen wieder anrufen werde und ich mich bitte bis morgen entschieden haben soll. Es ist bereits 3 Tage her und ich habe immer noch keinen Anruf bekommen und habe einen gültigen Vertrag. Weder in der Stellenausschreibung noch im Vorstellungsgespräch noch im Arbeitsvertrag wurde etwas von einem Führungszeugnis erwähnt! Es gab zum Arbeitsvertrag nur eine Checkliste welche Unterlagen ich bitte dazu legen soll inkl. auch Führungszeugnis! Diesen Job soll ich in einem Autohaus als Vermieter/Kundenberater antreten! Ich habe einen Eintrag in meinem Führungszeugnis mit Körperverletzung + Sachbeschädigung! Mit dem Personaler bin ich wirklich sehr gut und er möchte mich trotzdem in deinem Team haben! Ich habe ihm auch eine email nach dem Anruf geschickt mit den Worten, dass sie mir eine Chance geben sollen mich zu beweisen und das ich jetzt ohne nichts da stehe ! Habe sogar angeboten das man meine Probezeit auf 2-3 Jahre verlängern kann und ich auch bereit sei einen Führungszeugnis vorzulegen wenn immer der Arbeitgeber danach frägt! Dies hat er auch eine die HR weitergeleitet. Bis jetzt kam noch nichts, was ich persönlich gut finde ! Denkt ihr, ich hätte noch eine Chance ? Wieso dauert es denn so lang ? Bzw liege ich im Recht ? Denn es war nie eine Rede von einem Führungszeugnis !

Ich bin Vater und stehe jetzt wirklich ohne nichts da und habe meinen Job gekündigt !

Hätte man von Anfang an einen Führungszeugnis von mir verlangt oder wäre es in der Stellenausschreibung hinterlegt oder sogar im Vertrag, dann hätte ich es verstanden! Selbst im Vorstellungsgespräch wurde ich nicht Danach gefragt! Ich möchte mich ja von meiner besten Seite zeigen und erwähne nichts von einem Führungszeugnis wenn ich nicht danach gefragt werde!

bitte hilft mir!
Ich bedanke mich

arbeitnehmer, arbeitsrecht, Betriebsrat, Arbeitsvertrag, Führungszeugnis
Statusänderung Student/Arbeitnehmer: muss ich meiner Krankenkasse eine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen?

Hallo in die Runde!

Hoffentlich können mir einige von Euch weiterhelfen.

Ich war bisher Arbeitnehmerin in Teilzeit und gleichzeitig an der Uni immatrikuliert, um neben dem Job weiter zu studieren. Da ich weniger als 20 Std. die Woche arbeitete, war ich von meiner Krankenkasse als Studierende versichert.

Nun wird meine Stelle um ein paar Stunden aufgestockt, sodass ich mehr als 20 Std. wöchentlich arbeiten werde. Dementsprechend wird sich mein (KV-)Status von Studentin auf Arbeitnehmerin ändern, und das auch wenn ich keine volle Stelle habe (es bleibt immer noch bei einer Teilzeit) und ich die Uni weiter besuchen möchte -und werde.

Nachdem ich meine Krankenkasse darüber informiert habe, möchte sie von mir den geänderten Arbeitsvertrag UND eine Exmatrikulationsbescheinigung bekommen. Was nun ? Ich dachte, dass in diesem Falle mein Arbeitgeber mich automatisch bei der KV anmelden wird, und dass die Beiträge zur Sozialversicherung durch ihn abgeführt werden.

Wenn ich schon durch diese Statusänderung auf die Vorteile der Studentenversicherung verzichte, frage ich mich, ob es die KV tatsächlich zu interessieren hat, ob ich noch studiere bzw. immatrikuliert bin oder nicht ? Darf ich mich weigern, es zu tun ? Oder muss ich mich exmatrikulieren und die Bescheinigung vorlegen?

Vielen Dank für Euren guten Rat !

Student, arbeitnehmer, krankenkasse
Darf ich als Werkstudentin alleine in der Abteilung angestellt sein?

Hallo! Leider finde ich diesbezüglich nichts im Internet.
Ich habe eine Werkstudentin unter meinen Kollegen, wir arbeiten bei einem Versicherungsvertreter. Dieser hat mehrere Abteilungen: Berater, Büro/Backoffice etc. und unter anderem auch die Marketingabteilung. Die lief nicht (auf Grund des SM Managers), weshalb er dort jeden gekündigt hat - bis auf die Werkstudentin, weil das nicht ging rechtlich.
Sie soll jetzt die komplette Arbeit von sich selber, einer Mediengestalterin, einem Videografen und einem Social Media Marketing Manager machen, obwohl sie weder Vorgesetzten hat, noch jemanden der überhaupt im selben Bereich/Abteilung arbeitet wie sie. Es macht ja jeder etwas anderes sonst in der Firma.
Ist das so überhaupt erlaubt? Haben Werkstudentin nicht genau wie Auszubildende einen Anspruch auf jemanden der dir "was bei bringt"?
Ich meine nur gelesen zu haben, dass der Bereich in dem ein Werkstudent angestellt sein kann, zwingend mit dem Bereich seines/ihres Studiums verwandt sein muss, aber da denke ich mir: Heißt dass, dass es eine richtige Abteilung sein muss oder dass man den/die Student*in dann nur mit Aufgaben seines/ihres Bereiches beschäftigen muss? Weil sonst könnte ich mir in meine Medienagentur ja auch n paar Reagenzgläser hauen und n paar Biologie Studenten beschäftigen (ihr wisst hoffentlich was ich damit meine haha)

arbeitgeber, arbeitnehmer, Werkstudent, Arbeitsrecht. Arbeit
Zufluss / Abfluss bei Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit

Hallo, ich habe eine Frage zu meinen Werbungskosten zu nichtselbständiger Arbeit. Ich mache eine Fortbildung seit Herbst 2008 und bekomme BAföG als direkten Zuschuss. Muss diesen also nicht zurückzahlen. In 2008 war ich mit meinen Werbungskosten unter 920, konnte also in dem Sinne nichts ansetzen. In 2009 habe ich das ganze Jahr die Fortbildung gemacht und 12 Raten Lehrgangsgebühr gezahlt.

Das Bafög habe ich in 3 Teilzahlungen erhalten:

  1. Rate Ende August 2008 (Für August-Dezemner 2008)
  2. Rate EndeDezember (29.12.) 2008 (Für Januar 2009-Juni 2009)
  3. Rate Im Juli 2009 (Für Juli 2009-Dezember 2009).

In der Erklärung 2008(!) habe ich neben den mtl Lehrgangsgeb. nur die 1. Rate angesetzt, da ich damals dachte, dass das Bafög dann angesetzt werden muss, wenn es wirtschaftlich genutzt wird, also in 2009. Habe nun aber gehört, dass es um den Zahlungstermin geht. Da ich in 2008 eh unter dem Pauschbetrag von 920,- € liege, hat es steuerlich für 2008 keine Auswirkung. Mir geht es jetzt um 2009. Muss ich hier gegen die Lehrgangsgebühren nur die 3 Rate gegenrechnen oder auch die 2. Rate? Es gibt doch auch eine Regelung mit 3 Tagen vor und nach dem Jahreswechsel mit der Zuordnung von Leistungen. Die 2. Rate wurde ja am 29.12.2009 auf dem Konto verbucht und wertgeschrieben, war aber für das erste halbjahr 2009 gedacht.

Wie ist das in 2009 zu sehen?

Grüße, Holger

arbeitnehmer, Steuererklärung, Steuern, werbungskosten
Drei Jobs kombinieren?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema mehrere Jobs gleichzeitig, zu der ich so keine Antwort gefunden habe, vielleicht kann ja jemand helfen :)

Ich arbeite aktuell sozialversicherungspflichtig in Teilzeit und dazu auf 450 Euro Basis. In beiden Beschäftigungen genieße ich zeitlich große Flexibilität, weshalb ich gerne einen weiteren Job ausüben möchte. Hier hat sich nun eine Möglichkeit ergeben.

Nun meine Frage - Wie stelle ich das steuertechnisch am günstigsten an? Als zeitlich befristeten Minijob möchte ich das ungern machen, dann wäre der Spaß ja bald wieder vorbei. Wäre es möglich, mich als Honorarkraft einzustellen? Ich habe gelesen, dass meine Stunden im Drittjob steuerrechtlich als "Überstunden" im Hauptjob gewertet werden. Was genau bedeutet das? Kann mich das im Hauptjob einschränken? Das möchte ich unbedingt vermeiden. Mit Selbstständigkeit kenne ich mich auch nicht aus, aber da ich ja nur bei einem "Drittarbeitgeber" wäre, ginge das doch aufgrund von Scheinselbstständigkeit auch nicht, oder?

Noch zur Erklärung - meinen bisherigen Arbeitgebern ist es recht, dass ich noch einen Job mache, solange ich das alles geregelt und kombiniert bekomme. Ich möchte nur niemandem Stress machen weil ich irgendwie irgendwo was nicht richtig anmelde oder, wie oben geschrieben, irgendwelche Überstunden im Hauptjob angerechnet bekomme, die ich da gar nicht geleistet habe. Dass ich generell auf Arbeits- und Pausenzeiten achten muss, ist klar.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,

SundayLover (der trotzdem gerne arbeitet! ;))

arbeitnehmer, Steuern
Hauptgewerblich selbstständig und Arbeitnehmer zugleich?

Hallo Ich arbeite als Wirtschaftsingenieur im Qualitätsmanagement und bin Berufseinsteiger. Ich Spiele schon seit meinem Studium mit dem Gedanken, mich selbstständig zu machen. Die Branche, das Geschäftskonzept, Kontakte, Kapital, etc. ist alles vorhanden und mehrfach durchdacht. Mein Plan war es, diese selbstständigkeit nebengewerblich durchzuführen. Die Grenze von 20h/Woche werde ich nicht überschreiten, jedoch wird mein Umsatz garantiert die Grenze von 17.500 Euro im Jahr in kürzester Zeit sprengen. Somit wäre ich hauptberuflich selbstständig und müsste ich mich meines Wissens privat versichern. Welche weiteren Komplikationen erwarten mich? Die Erkenntnis meines Unternehmens von der Selbstständigkeit sowie die Zahlung von Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, etc. ist mir bewusst. Ich kalkuliere meinen Verdienst in der Selbstständigen Tätigkeit doppelt so hoch und mit exponentiellen Zuwachs ein, als mein Arbeitnehmerverdienst, jedoch möchte ich dennoch meinen Job nicht in so kurzer Zeit kündigen, da mir das Studium dann doch zu sinnlos wäre. Meine Arbeitnehmer Tätigkeit steht in keinem Zusammenhang zu meiner selbstständigen Tätigkeit.

Ich meine gelesen zu haben, dass die Einkünfte von der selbständigen Tätigkeit als auch die vom Arbeitsverhältnis in einen Topf geschmissen werden und dadurch die Steuer Abgaben entstehen. Würde es Sinn machen, das Gewerbe auf meine Frau, die ebenfalls Arbeitnehmerin ist, anzumelden, und sie tatkräftig zu unterstützen, da sie weniger als ich verdient? Sprich Gewerbe läuft auf meine Frau, Jedoch erledige ich die meisten gewerblichen Transaktionen.

Ist meine Denkweise richtig? Welche Steuerklasse ist empfehlenswert?

Bin dankbar über jede ernst gemeinte Antwort LG

arbeitnehmer, gesetzliche Krankenversicherung, Gewerbe, private krankenversicherung, Selbstständigkeit, Steuerklasse