Haftet ein Notar, der übersieht eine im Grundbuch ebenfalls stehende Zwangshypothek in den Kaufvertrag mit aufzunehmen? Der Käufer kann deshalb das Grundstück jetzt gar nicht übernehmen, weil der Kaufpreis zu gering und der Gläubiger mit der Übertragung nur einverstanden, wenn auch seine Hypothek abgelöst wird.
Haftung des Notars, wenn er eingetragene Zwangshypothek übersehen und nicht aufgenommen hat?
Haftung,
notar,
Schadensersatz,
Grundbucheintrag
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