Welchen Stundenlohn als Melkerin?
Ich arbeite nun 3 Jahre als Melkerin (ungelernt) in der Landwirtschaft. Mo u. Fr sind es morgens ca. 3 1/2 Stunden und Di, Mi u. Do melke ich morgens und Abends. Abends sind es ca. 3 Std.. Jedes zweite Wochenende kommt hinzu mit Sa abend und Sonntag früh u. spät. Feiertage werden aufgeteilt. Also muss ich jeden zweiten Feiertag morgens u. Abends melken. Zuschläge gibt es keine! Urlaub höchstens 10 Tage am Stück.
Welche Höhe hat ein angemessener Stundenlohn? Ich habe keinen Arbeitsvertrag. Kann ich auf Zuschläge bestehen?
2 Antworten
Grundsätzlich besteht auch in der Landwirtschaft seit 2017 voller Anspruch auf den Mindestlohn, d.h. 8,60 Euro bzw. ab 01.01.2017 bzw. 9,10 Euro ab 01.11.2017. Das sind aber natürlich Bruttolöhne vor Abzug der arbeitnehmerbezogenen Lohnnebenkosten. Der Mindestlohn gilt auch bei Minijobs.
Viel mehr als der Mindestlohn dürfte als Helfer in der Landwirtschaft kaum zu verdienen sein. Ob das angemessen ist, sei dahingestellt, aber letztlich stellt es ein Fakt dar. Hier wird kaum ein Landwirt mit sich nennenswert "nach oben" verhandeln lassen.
Ansprüche auf Zuschläge können sich nur aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Absprachen ergeben (allenfalls noch aus "betrieblicher Übung", wenn in der Vergangenheit regelmäßig bezahlt). Sollte der Betrieb also kein Großbetrieb sein, sondern der örtliche Bauer, dann wird da kaum etwas möglich sein. Außer natürlich ein Gespräch und eine entsprechend Bitte. Ein Anspruch bestünde in dem Fall aber nicht.
Hallo,
es besteht Anspruch auf den Mindestlohn und bezahlten Urlaub:
Anspruch auf Zuschläge besteht nur, wenn ein Tarifvertrag gilt.
Bei Arbeitsunfähigkeit besteht für 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Der Arbeitgeber ist hierzu verpflichtet:
https://de.wikipedia.org/wiki/Nachweisgesetz
Gruß
RHW