Muss Provisionsvereinbarung vom Arbeitnehmer unterschrieben werden?
Ein Angestellter erhält für den Verkauf von Maschinen verschiedener Sorten jeweils Provisionen. Ein derartiger Provisionsvertrag wurde bisher jährlich zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen bzw. ist bisher vom Arbeitnehmer immer durch seine Unterschrift bestätigt worden. Er hat sie immer geschluckt und akzeptiert, ohne also auch nur Änderungswünsche vorzubringen. Jetzt legte der Arbeitgeber eine neue von ihm vorformlierte Provisionsvereinbarung für 2009 vor, die aber dem Arbeitnehmer überhaupt nicht passend ist. Muss er sie gleichwohl unterschreiben?
1 Antwort
Grundsätzlich muss man als Arbeitnehmer nichts unterschreiben, was man nicht möchte. Allerdings muss man sich dann in klaren darüber sein, dass der Arbeitgeber die Provisionsregelung in seinem Sinne regeln wird, wozu er auch das Recht hat. Im schlimmsten Fall fällt die Provision ganz weg. Wenn es im Betrieb einen Betriebsrat gibt, würde ich den mit einschalten.