Wasserzähler im Haus defekt

4 Antworten

Kaltwasserzähler müssen erst nach 6 jahren einem Austasch oder einer Eichung unterworfen werden, bei Warmwasser beträgt die Frist 5 Jahre. Dass Zähler regelmäßig innerhalb dieser Frist kaputt gehen läßt aber eine ganz andere Ursache vermuten. Entweder ist das Rohrleitungsnetz veraltet und verschmutzt oder das Wasser ist extrem kalkhaltig. Eingebaute Filter vor der Wasseruhr geben einem schon nach kurzer Zeit einen Hinweis auf die Fehlerursache. Dies zu beheben ist allemal preiswerter als Wasseruhren zu wechseln.


anniidol 
Beitragsersteller
 27.01.2015, 18:47

Danke lieber Snooopyy aber das hat gar nix mit meiner Frage zu tun.

anniidol 
Beitragsersteller
 27.01.2015, 18:48
@anniidol

unser Wasser ist gar nicht kalkhaltig, wir haben sehr gutes Trinkwasser.

Ich wollte aber lediglich wissen wer den Austausch/Rep. zahlen muß. Danke

Hallo,

hierzu werden Mitglieder dieses Forums die Vermieter sind, sicher noch weitere Antworten geben können.

Von mir vorerst diese Info :

" .......Zwar dürfen die Gebühren für den Kaltwasserzähler auf die Miete umgelegt werden, ebenso die Eichkosten und die Kosten für den Zähleraustausch, aber nicht die Anschaffungskosten für einen neuen Zähler (AG Bremerhaven, WM 1987, S. 33). "

Quelle : http://www.urteile-mietrecht.net/Miete55.html

K.

ich seh gerade, du hast bereits eine umfassende Antwort erhalten !

Ich vermute, dass Du eine mietrechtliche und nicht etwa eine wohnungseigentumsrechtliche Frage stellt.

Beim Mietwohnungsrecht gilt nach der Betriebskostenverordnung, dass der Vermieter die Kosten der erstmaligen Installation und etwaiger späterer Reparaturen (sofern diese nicht als Beschädigungen verursachungsgerecht der Mietpartei zuzuordnen sind) alleine zu tragen hat.

Als Betriebskosten umlegbar sind, sofern dies mietvertraglich vereinbart wurde, die sog. laufenden Prüfungs-, Eichungs- und Wartungskosten. Hinzukommen möglicherweise die Mietkosten für die Wasserzähler, wenn diese vom Vermieter nicht angeschafft, sondern angemietet wurden. Da die Zählereichung nicht wirtschaftlich vor Ort im fraglichen Objekt vorgenommen werden kann, wird ein Zähler üblicherweise ausgetauscht. Diese Kosten (einschl. Material) treten dann anstelle der Eichungskosten.

Die Antworten auf Deine Fragen also:

Die Reparaturkosten für "zwischendurch kaputt" trägst Du alleine. Die Austauschkosten sind umlegbar.

Siehe auch: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=795

Die Kosten der erstmaligen Anschaffung der Wasserzähler gehören aber nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten ( § 2 Nr. 2 BetriebskostenVO 2004) . Nur die Kosten der Prüfung, Eichung oder Wartungskosten sind Betriebskosten. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasserzaehler.htm


anniidol 
Beitragsersteller
 27.01.2015, 18:52

Ich wollte nur wissen wer den Austausch bei defektem Gerät zahlen muß. Angeschafft haben wir sie schon lange. Bei uns wird übrigens nur ersetzt, nicht gewartet und auch nicht geeicht. Ist eichen günstiger als direkt austauschen ???

billy  27.01.2015, 19:16
@anniidol

Die Antwort lässt eigentlich keinen Ermessensspielraum Betriebskosten sind auf die Mieter umlegbar. Die Mietkosten können auf die Mieter dann als Betriebskosten umgelegt werden. Der Austausch (Erneuerung) der Zähler ist zumindest dann auf die Mieter umlegbar, wenn die Kosten einer vorgeschriebenen Eichung mindestens ebenso teuer wäre. Die Kosten eines periodischen (nicht durch einen Defekt bedingten) Austauschs der Warm- und Kaltwasserzähler können im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden (Anschluß AG Koblenz, 28. Mai 1996, 42 C 970/96, DWW 1996, 252). AG Bernkastel-Kues, Urteil vom 10. Juli 2000, Az: 4 C 509/99 gleiche Quelle,