Guten Tag, im Grundbuch ist für unser Grundstück ein Wegerecht (von 1959) über 2m eingetragen. Zum Grundstück hin führt ein Weg mit Schotterbelag, der allein durch dessen Überfahrt verdichtet wird. Durch Witterung und Räumarbeiten im Winter verschlechtert sich der Zustand des Weges von Jahr zu Jahr. Wir möchten gerne eine langfristige Sanierung anstoßen. Es geht uns primär gar nicht um die Übernahme der Kosten, wir sind (zu 99%) alleiniger Nutzer des Weges. Die Frage ist, ob wir einen Straßenbauer mit der Sanierung beauftragen dürfen und inwieweit wir das mit den verschiedenen Eigentümern vorab (vertraglich) abklären müssen. Haben wir ein Recht darauf, den Weg so zu sanieren, dass er befestigt ist und somit auch sicher? Ggf. also mit Schotter überziehen und mit einer Walze stärker verfestigen oder sogar alphaltieren? Benötigen wir die Zustimmung jedes Eigentümers in schriftlicher / notariell beglaubigter Form?

Und eine Ergänzungsfrage: ist das Wegerecht mit 2m noch zeitgemäß? Alle Fahrzeuge, sowohl PKW als auch LKW (Spedition, Müllwagen, Rettungswägen) sind heutzutage deutlich breiter. Kann man das im Grundbuch ohne weiteres auf ein aktuelles Maß abändern lassen? Wie breit wäre dies in der Regel?

Ich hoffe, ich habe nicht zu viele Fragen auf einmal gestellt, aber diese hängen doch in jedem Fall mit der Hauptfrage zusammen.

Ich freue mich auf eine Experteneinschätzung. Dankeschön.