Mahnbescheid bei zu spät bezahlten PKV-Beiträgen?

Guten Tag, ich bin seit mehreren Jahren privat krankenversichert und konnte leider meine PKV-Beiträge in den letzten Monaten nicht pünktlich bezahlen. Es dreht sich um 3 Monate bzw 3 Beiträge, die ich nun gerne bezahlen würde. Ich habe nun jedoch einen gelben Brief (Mahnbescheid) vom Amtsgericht bekommen, mit saftigen Verfahrensgebühren (ca 50€). Dass ich Mahngebühren bezahlen muss, sehe ich ein, jedoch halte ich diesen Weg der Versicherung über das Amtsgericht für etwas übertrieben. Auf Anfrage bei der Versicherung weshalb ich, ohne vorherige Ankündigung, einen Mahnbescheid bekommen habe, bekam ich die Antwort dass das völlig normal wäre - die Versicherung würde einmalig eine Rechnung schicken (zum Eintritt in die Versicherung) und sobald ein Beitrag nicht rechtzeitig bezahlt wird direkt per Amtsgericht mahnen (Mahnbescheid). Wohl bemerkt ohne vorher eine Zahlungsaufforderung, Mahnung, oder sonst was zu senden. Ich finde das nicht nur unmenschlich (so mit seinen Kunden umzugehen), sondern frage mich ob das überhaupt rechtens ist. Vorallem listet der Mahnbescheid (unabhängig von den Verfahrenskosten von über 30€) auch 15€ Mahnkosten auf - für Mahnungen die wohl nie geschrieben wurden?

Ich würde mich freuen wenn mir jemand weiter helfen könnte. Ich würde gerne einen Widerspruch einlegen und einem Teil des Anspruches widersprechen - Verfahrensgebühren und Mahngebühren?

Bin um jede Hilfe oder Hinweis dankbar!

Mahnbescheid, PKV
Gleitzonenbeschäftigung als Student in PKV der Mutter ?

Guten Tag, ich bin momentan in der PKV (Debeka) meiner Mutter (Beamtin) mitversichert, ich bin unter 25 und Student. 20% der Kosten trägt die KV, 80% die Beihilfe. Zur Zeit übe ich ein Minijobverhältnis an der Uni als SHK (studentische Hilfskraft) aus. Ab nächstem Semester wäre es möglich, mehr Wochenstunden für meinen SHK-Vertrag zu bekommen, ich würde somit die 450€ Grenze überschreiten, wäre aber noch unter 20 Wochenstunden, wäre also in der Gleitzone (Midijob). Jetzt habe ich online gelesen, dass ich als Arbeitnehmer in der Gleitzone nicht familienversichert sein darf, sondern mich selbst gesetzlich krankenversichern müsste. Aus diesen Umständen ergeben sich für mich folgende Fragen:

-zählt die 'Mitversicherung' bei der PKV überhaupt als Familienversicherung im Sinne einer Familienversicherung bei der GKV?

-kann ich überhaupt einen Midijob ausüben ohne mich parallel zu dem bestehenden privaten Versicherungsschutz noch gesetzlich versichern zu müssen (so wie ich das verstanden habe, rührt diese Pflicht daher, dass man als Midijobber Sozialversicherungspflichtig ist und diese Abgaben nur an die gesetzliche KV gezahlt werden können, da die Sozialversicherung staatlich 'gesteuert' ist)?

-wie verhält es sich mit der Befreiung von der Versicherungspflicht die ich vor Antritt meines Studiums einreichen musste? So wie ich ebendiese verstanden habe bin ich für die Dauer meines Studiums an die PKV gebunden (nach dem Studium ist ein Eintritt in die GKV geplant, aufgrund niedrigerer Beiträge)

Auf Nachfrage bei der Debeka gäbe es keine Probleme aus deren Sicht für das Beschäftigungsverhältnis, solange die 'Beihilfe mitspielt', das kann ich jedoch erst morgen erfragen.

Ich bin (wie man an Hand der Ausführungen vermutlich erahnen kann) absoluter Laie auf dem Gebiet und bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar. (Evtl. auch Hinweise auf den Eintritt in die GKV nach dem Studium, falls dieser durch ein Beschäftigungsverhältnis über 450€ an dieser Stelle erschwert werden könnte?)

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe und entschuldige mich im gleichen Atemzug für die vermutlich sehr stümperhaft formulierten Fragen. Falls weitere Informationen notwendig sind werde ich diese auf Nachfrage umgehend liefern.

Liebe Grüße

Student, gesetzliche Krankenversicherung, Gleitzone, krankenkasse, Krankenversicherung, PKV, private krankenversicherung, Sozialversicherung, Werkstudent, Familienversicherung
Zahnzusatzversicherung ja/nein? Wenn ja, Ergo Direkt?

Hallo, ich hatte einen Zahnarzttermin bei dem festgestellt wurde, dass der Nerv einer meiner oberen Schneidezähne verkalkt ist. Ich hab keine Schmerzen und es ist nichts entzündet, aber es kann sein, dass ich in ein paar Jahren eine Wurzelbehandlung brauche. Nachdem der Zahn ja im Sichtbereich ist überlege ich jetzt, ob ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen sollte für den Fall, dass ich mal ein Implantat brauche. Andererseits ist es ja nicht sicher, dass an dem Zahn etwas gemacht werden muss. Wäre es vielleicht besser, mir einfach etwas Geld anzusparen und auf die Versicherung zu verzichten? Kann der Zahn überhaupt noch versichert werden? (Es liegt ein Heil- und Kostenplan für externes Bleaching vor, weil er etwas dunkler ist als die anderen Zähne. Das muss ich natürlich selbst zahlen) Ein Angebot dass sich nicht schlecht anhört wäre die Ergo Direkt Versicherung. Es heißt, dass 90% bei Zahnersatz oder Implantaten erstattet werden. Allerdings bin ich etwas skeptisch. Gelten die 90% wirklich für den kompletten Rechnungsbetrag? Auch wenn die Krankenkasse z.B. nichts zahlen würde? Habe jetzt schon öfter gelesen, dass die Leistungen und Bedingungen da nicht so gut sein sollen, aber 90% hören sich ja nicht schlecht an und PZR z.B. wird Vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben, danke schon mal im Voraus!

PKV, Versicherung, Zahnzusatzversicherung, Zusatzversicherung