Krankenversicherungsbeitrag bei BU-Rente und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

2 Antworten

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Dreh- und Angelpunkt wird sein, welchen Status die GKV der Person gibt. Nach Ihren Schilderungen dürfte es sich um eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nach § 5 SGB V sein. Wenn das der Fall ist, ergibt sich folgende Konsequenz während der Zeit der Tätigkeit als Angestellter (bis zum Eintritt des Rentenalters)

  • Lediglich auf die Einkünfte der angestellten Tätigkeit sind GKV Beiträge zu zahlen
  • Der AG zahlt einen steuerfreien Zuschuss nach § 257 SGB V
  • Die übrigen Einkommen sind GKV frei
  • Es empfiehlt sich die PKV auf Anwartschaft zu stellen (ob Groß oder Klein - kommt auf die Einzelfallkonstellatiin an, muss man prüfen, was mehr Sinn gibt)

Kommt die GKV zu dem Schluss, dass der Status hauptberuflich Selbständig ist, so werden auf alle Einkunftsarten GKV Beiträge fällig.Dann liegt aber eine andere Situation vor, Tipp: Auf jeden Fall schriftlich bei der GKV vorher anfragen und ggfs den Status klären lassen. Damit vermeiden beide Seiten eine späte und kostenintensive Überraschung!

Die Grenze nach unten ist bei dem ersten Überschreiten zur Midijob Grenze zu sehen. Also bei knapp 490€. Darauf sind GKV und Pflegepflichtversicherung zu zahlen. also bei solch geringen Einkünften liegt das dann bei etwas unter 100€ im Monat. Mehr geht nicht.

Wenn nicht absehbar ist, das die Tätigkeit bis zur Rente ausgeübt wird, wäre eine große Anwartschaft Sinngebend. Die "preiswerteste" Form ist jedoch die kleine Anwartschaft. Billiger geht es nicht.

Hallo,

wenn das seine einzige, sprich Hauptbeschäftigung ist, entsteht Versicherungspflicht in der GKV. Das heißt Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen die Beiträge.

Eine Anwartschaft in der PKV ist sinnvoll, wenn man dorthin zurück will. Notwendig für den Erhalt irgendeiner KV ist sie nicht. Seit kurzem ist keine Vorversicherungszeit von 12 Monaten für die freiwillige Weiterversicherung in der GKV mehr notwendig.

Da er pflichtversichert ist, sind keine Beiträge auf Mieten und Kapitalerträge zu zahlen. Die BU-Rente sehe ich aber als beitragspflichtig an, d.h. 15,5% KV plus Pflegeversicherung wären zu zahlen.

Viel Glück

Barmer


Rat2010 
Beitragsersteller
 30.12.2013, 20:38

Vielen Dank und DH für den Hinweis, dass keine Vorversicherngszeiten mehr erforderlich sind.

Seit wann ist das so und bedeutet das nicht für viele eine akzeptable Möglichkeit, in die GKV zurück zu kommen? Wird da Missbrauch irgendwie verhindert?

barmer  30.12.2013, 22:21
@Rat2010

seit 1.8.2013.

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der GKV im Versicherungs- und Beitragsrecht

hauptsächlich bekannt durch den Schuldenerlass bei bisheriger Nichtversicherung, führt dieses Gesetz auch die freiwillige Versicherung als automatische Fortsetzung einer Pflichtversicherung ohne Mindestzeit von 12 Monaten ein.

http://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/gr-v-31072013-auswirkungen-des-gesetzes-zur-beseitigung-sozialer-ueberforderung-bei-beitragsschulden-in-der-gkv-im-versicherungs-und-beitragsrecht-titel-red-gekuerzt_idesk_PI434_HI5023069.html

Die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung, z.B. die Altersgrenze 55, haben sich nicht geändert.

Viel Glück

Barmer

Rat2010 
Beitragsersteller
 31.12.2013, 11:27
@barmer

Vielen Dank!!! Hat ihm vermutlich so richtig weiter geholfen!!!

Keine Ahnung, was er macht. Ein wesentlicher Grund für die Anwartschaft fällt damit aber weg.

alfalfa  30.12.2013, 02:01

Lernfrage.. Warum BU Einkünfte GKV pflichtig? Entweder § 5 SGB V ohne wenn und aber oder § 240 SGB V.

Kannst du dabei weiterhelfen?

barmer  30.12.2013, 11:47
@alfalfa

Hallo,

einschlägig ist § 226 SGB V, da es nach den vorliegenden Informationen ein pflichtversicherter Beschäftigter ist.

Ob die BU-Rente darunter beitragspflichtig ist, hängt davon ab, woher sie kommt: bAV ja, privat nein (§229 SGB V) (Da er unter 50 ist, kanns keine gesetzliche BU-Rente sein.)

Wissen wir leider nicht.

Guten Rutsch

Barmer