Krankenversicherungsbeitrag bei BU-Rente und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Ein BU-Rentner unter 50, privat krankenversichert, nimmt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf. Alles im kleinen Rahmen (unter 2.000 €/Monat). Mehr würde auch die Krankheit nicht zulassen.
Seitens des Abeitgebers ist alles ganz normal. Sozialbeiträge werden abgeführt. Nur: muss der Arbeitnehmer für seine außerhalb der Beschäftigung laufenden Einkünfte (BU-Rente, Kapitaleinkünfte, Vermietung) auch Krankenversicherungsbeiträge zahlen? Gibt es, was die Pflichtversicherung anbelangt, jenseits der bekannten Grenzen eine Grenze nach unten? Das Thema ist, dass sich der Arbeitgeber falls es nicht geht absichern will, also neben der Kündigungsmöglichkeit im Arbeitsvertrag auch die Möglichkeit vorsieht, bei weniger Leistung weniger zu zahlen.
Zusatzfrage: der Arbeitnehmer stellt die private Krankenversicherung erst mal auf Anwartschaft. Gibt es einen anderen (billigeren) Weg zu vermeiden, dass er wenn es schief geht ohne irgendeine Krankenversicherung dasteht.
2 Antworten
Dreh- und Angelpunkt wird sein, welchen Status die GKV der Person gibt. Nach Ihren Schilderungen dürfte es sich um eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nach § 5 SGB V sein. Wenn das der Fall ist, ergibt sich folgende Konsequenz während der Zeit der Tätigkeit als Angestellter (bis zum Eintritt des Rentenalters)
- Lediglich auf die Einkünfte der angestellten Tätigkeit sind GKV Beiträge zu zahlen
- Der AG zahlt einen steuerfreien Zuschuss nach § 257 SGB V
- Die übrigen Einkommen sind GKV frei
- Es empfiehlt sich die PKV auf Anwartschaft zu stellen (ob Groß oder Klein - kommt auf die Einzelfallkonstellatiin an, muss man prüfen, was mehr Sinn gibt)
Kommt die GKV zu dem Schluss, dass der Status hauptberuflich Selbständig ist, so werden auf alle Einkunftsarten GKV Beiträge fällig.Dann liegt aber eine andere Situation vor, Tipp: Auf jeden Fall schriftlich bei der GKV vorher anfragen und ggfs den Status klären lassen. Damit vermeiden beide Seiten eine späte und kostenintensive Überraschung!
Die Grenze nach unten ist bei dem ersten Überschreiten zur Midijob Grenze zu sehen. Also bei knapp 490€. Darauf sind GKV und Pflegepflichtversicherung zu zahlen. also bei solch geringen Einkünften liegt das dann bei etwas unter 100€ im Monat. Mehr geht nicht.
Wenn nicht absehbar ist, das die Tätigkeit bis zur Rente ausgeübt wird, wäre eine große Anwartschaft Sinngebend. Die "preiswerteste" Form ist jedoch die kleine Anwartschaft. Billiger geht es nicht.
Hallo,
wenn das seine einzige, sprich Hauptbeschäftigung ist, entsteht Versicherungspflicht in der GKV. Das heißt Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen die Beiträge.
Eine Anwartschaft in der PKV ist sinnvoll, wenn man dorthin zurück will. Notwendig für den Erhalt irgendeiner KV ist sie nicht. Seit kurzem ist keine Vorversicherungszeit von 12 Monaten für die freiwillige Weiterversicherung in der GKV mehr notwendig.
Da er pflichtversichert ist, sind keine Beiträge auf Mieten und Kapitalerträge zu zahlen. Die BU-Rente sehe ich aber als beitragspflichtig an, d.h. 15,5% KV plus Pflegeversicherung wären zu zahlen.
Viel Glück
Barmer